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BR Wahlkandidat

G
gerrym
Apr 2018 bearbeitet

Kann jemand sich zum Kandidat aufstellen lassen im Vorfeld der amTag der Wahl erst sechs Monate dabei ist ?

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Community-Antworten (6)

C
celestro

26.03.2018 um 23:00 Uhr

Ob er es kann, weiß ich nicht. Aber rechtlich gesehen DARF er das.

M
MaJoK

26.03.2018 um 23:15 Uhr

Hm, 6 Monate Betriebszugehörigkeit sind Bedingung um sich wählen zu lassen. Nimmt man es ganz genau wären die 6 Monate am Wahltag um 24 Uhr vorbei.

Am besten wäre wenn möglich, Termin verlegen oder auf Kandidatur verzichten. Vermutlich ist das Risiko einer Anfechtung nicht allzu groß falls doch kandidiert wird, das müsst ihr selbst einschätzen.

C
celestro

26.03.2018 um 23:22 Uhr

"Am besten wäre wenn möglich, Termin verlegen oder auf Kandidatur verzichten."

Nach Aussage des TE ist der MA am Tag der Wahl 6 Monate dabei. Demnach ist Deine Aussage einfach nur Blödsinn.

"Vermutlich ist das Risiko einer Anfechtung nicht allzu groß falls doch kandidiert wird, das müsst ihr selbst einschätzen."

Sofern hier keine falsche Aussage getroffen wurde, ist das Risiko = Null !

M
MaJoK

27.03.2018 um 08:03 Uhr

Danke @celestro ist immer wieder erfrischend deine Kommentare zu lesen. ;)

Na dann ist doch alles chic,warum fragt der Kollege dann eigentlich :)

E
Erbsenzähler

27.03.2018 um 09:37 Uhr

Das wäre ein sogenannter selbstheilender Mangel durch Verfristung. Denn auch wenn jemand dagegen angeht ist mit erreichen der sechs Monate der Anfechtungsgrund weg und somit der Grund der Anfechtungsklage entfallen.

P
Pjöööng

27.03.2018 um 11:46 Uhr

Zitat (MaJoK): "Nimmt man es ganz genau wären die 6 Monate am Wahltag um 24 Uhr vorbei."

Darf man fragen wie Du zu dieser erstaunlichen Erkenntnis kommst?

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