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Stützunterschriften

N
Neugieriger
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage zu den Stützunterschriften. Wir haben 14 Kandidaten auf der Liste bei 250 Mitarbeitern, das bedeutet ja auch 14 Stützunterschriften. Jetzt haben wir erfahren das am letzten Tag eine zweite Liste eingereicht werden soll, wo auch 4 MA unserer Liste drauf sein sollen. Das würde bedeuten wir müssen sie fragen auf welcher Liste sie bleiben wollen. Wenn sie sich für Liste 2 entscheiden, hätten wir für unsere Liste nicht mehr genügend Stützunterschriften, aber keine Möglichkeit mehr neue zu sammeln, da die Frist ja abgelaufen ist. Wäre unsere Liste damit ungültig?

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Community-Antworten (18)

C
Challenger

23.03.2018 um 22:33 Uhr

Zitat : Wir haben 14 Kandidaten auf der Liste bei 250 Mitarbeitern, das bedeutet ja auch 14 Stützunterschriften ................. Habt Ihr außer den 14 Stützunterschriften keine weiteren Stützunterschriften gesammelt ?

N
Neugieriger

23.03.2018 um 22:51 Uhr

Nein leider nicht. Der letzte Tag der Frist ist ja noch nicht erreicht. Da sollten wir lieber nochmal los gehen, oder?

C
celestro

23.03.2018 um 23:03 Uhr

Jep, solltet Ihr.

N
Neugieriger

24.03.2018 um 01:39 Uhr

Aber eine Frage bleibt. Wenn wir nicht erfahren hätte das eine 2 Liste kommt. Wären wir jetzt ohne Chance?

C
celestro

24.03.2018 um 01:52 Uhr

wenn Eure Liste ungültig wird (wegen zu wenig Unterschriften), bekommt Ihr eine Nachfrist.

P.S. Ist Eure Liste beim WV ? Dann könnt Ihr derzeit keine weiteren Unterschriften mehr sammeln.

M
MaJoK

24.03.2018 um 06:27 Uhr

Der Wahlvorstand hätte auf jeden Fall den Listeninhaber über die doppelte Unterschriftenleistung einiger Arbeitnehmer informieren müssen.

C
Columbus1

24.03.2018 um 10:15 Uhr

Solltet ihr durch die doppelten Kandidaturen nicht mehr die benötigten Stützunterschriften haben so muss euch der WV eine Nachfrist von 3 Arbeitstagen gewähren.

P
Pjöööng

24.03.2018 um 10:45 Uhr

Zitat (celestro): " Ist Eure Liste beim WV ? Dann könnt Ihr derzeit keine weiteren Unterschriften mehr sammeln."

Wieso dieses?

N
Neugieriger

24.03.2018 um 11:48 Uhr

Unsere Liste ist beim WV. Die andere Liste soll erst am letzten Tag vor Fristende abgegeben werden. Von einem guten Freund (sollte Stützunterschrift leisten) weiß ich das 4 von unserer Liste auch auf der anderen stehen. Kann ich unsere Liste nochmal vom WV zurück verlangen um noch mehr Stützunterschriften zu sammeln? Fristende ist Mittwoch.

M
michalski0709

24.03.2018 um 12:17 Uhr

Die Stützunterschriften ist von der Mitarbeiteranzahl abhängig und nicht von der Anzahl der Kandidaten auf der Liste. Es müssen 5 % der Ma Anzahl unterschreiben. Eigendlich legt dass der Wahlvorstand fest

M
michalski0709

24.03.2018 um 12:18 Uhr

Jedenfalls bei 250 MA

C
Columbus1

24.03.2018 um 12:52 Uhr

Nochmal neugieriger. Eure eingereichte Vorschlagsliste bleibt beim WV! Wenn ich es richtig verstanden wurden die notwendigen Stützunterschriften geleistet. Kommt die besagte 2te Liste mit den 4 Kandidaten eurer Liste, so wird der WV die 4 Leute fragen 1.) auf welcher Liste sie die Kandidatur aufrecht erhalten wollen 2.) Gilt das selbe für die Stützunterschriften. In beiden Fällen gibt es eine Nachfrist von 3 Arbeitstagen für euch. Solltet ihr jetzt schon zu wenig Stützunterschriften haben (5%) dann ist das ein unheilbarer Mangel und die Liste ist ungültig!

C
Challenger

24.03.2018 um 12:57 Uhr

Lasst Euch vom Wahlvorstand eine Kopie Eures Wahlvorschlages mit den 14 Kandidaten aushändigen. Auf der Rückseite der Kopie könnt Ihr dann weitere Stützunterschriften sammeln.

N
Neugieriger

24.03.2018 um 13:02 Uhr

Bei 250 MA wären 12,5 Stützunterschriften zu leisten, also sind unsere 14 ausreichend. Wenn aber 4 wegfallen bei Einreichung der 2 Liste sind 10 die übrig bleiben zu wenig. Wenn uns der WV aber 3 Tage Zeit geben muss um weitere Stützunterschriften zu sammeln dann schaffen wir das. Ich dachte nur die Liste wäre dann ungültig.

C
Challenger

24.03.2018 um 13:26 Uhr

Um eins klarzustellen : Wenn die 4 Kandidaten sich tatsächlich dazu entschließen sollten, Ihre Kandidatur von Liste 1 zurückzuziehen, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass damit auch Ihre Stützunterschriften für die Liste 1 verlorengehen; es sei denn, sie hätten auf Liste 2 ebenfalls Stützunterschriften geleistet. Wenn aber Liste 2 in diesem Fall auch ohne deren Stützunterschriften bereits ausreichend Stützunterschriften hatten, könnten die vier "Abtrünnigen" ihre Stützunterschriften auf Liste 1 weiter aufrecht halten.

Zitat Columbus : Solltet ihr jetzt schon zu wenig Stützunterschriften haben (5%) dann ist das ein unheilbarer Mangel und die Liste ist ungültig!

Die ist so nicht richtig. Denn

  1. Im Moment hat Liste 1 ja genügend Stützunterschriften und
  2. derzeit überhaupt nicht feststeht, wie sich die "Viererbande" tatsächlich entscheidet

@ Neugieriger Weißt Du, wer die 4MA sind und auf welchen Listenplätzen sie stehen ? Denn wenn sie auf Deiner Liste weiter oben angesiedelt sind, hätten sie größere Chancen gewählt zu werden.

C
Challenger

24.03.2018 um 13:29 Uhr

Zitat Neugieriger : Ich dachte nur die Liste wäre dann ungültig. Nein. Ist sie (noch) nicht.

C
Columbus1

24.03.2018 um 13:41 Uhr

Zitat  Challenger "Denn 1. Im Moment hat Liste 1 ja genügend Stützunterschriften und 2. derzeit überhaupt nicht feststeht, wie sich die "Viererbande" tatsächlich entscheidet" Das ist richtig. Deshalb schrieb ich ja auch Solltet! Zitat Challenger "Lasst Euch vom Wahlvorstand eine Kopie Eures Wahlvorschlages mit den 14 Kandidaten aushändigen. Auf der Rückseite der Kopie könnt Ihr dann weitere Stützunterschriften sammeln". Na ja. Und das Original verbleibt beim WV.  Also das halte ich für ungültig bzw. falsch. Er hat doch genug Unterschriften. Also abwarten und Tee trinken...

C
Challenger

24.03.2018 um 13:50 Uhr

Zitat Columbus : Na ja. Und das Original verbleibt beim WV. Also das halte ich für ungültig bzw. falsch.

Nein Columbus, ist es nicht. Denn man kann einen Wahlvorschlag mehrfach kopieren und mit der jeweiligen Kopie Stützunterschriften sammeln und am Schluss zusammentackern.

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