Erstellt am 23.03.2018 um 16:22 Uhr von MaJoK
Hallo, das kannst du hier auf der Homepage lesen und W.A.F. hat auf you tube auch eine Channel wo alles genau erklärt wird.
Die Aussage eures Wahlvorstandes ist FALSCH. Du und jeder andere kann nur eine Stützunterschrift auf einer Liste abgeben! Sollte irgendjemand mehrere Unterschriften geleistet haben muss er sich entscheiden welche Liste er unterstützen möchte.
Vermutlich haben dieKollegen dies mit den Stimmen zur Wahl verwechselt.
Erstellt am 23.03.2018 um 16:53 Uhr von michalski0709
Du darfst nur einem Kandidaten oder Liste deine Stützunterschrift geben
Erstellt am 23.03.2018 um 17:45 Uhr von samira
Mit einer Stützunterschrift unterstützt du ALLE Kandidaten/innen, die auf diesem Wahlvorschlag stehen. Einen weiteren Wahlvorschlag (mit anderen Kandidaten/Innen) darfst du dann nicht noch einmal unterstützen.
Erstellt am 18.02.2022 um 15:51 Uhr von langenhaun
Hallo,
wir haben im WV gerade über genau diese Frage diskutiert.
Das heißt ja, dass wir alle Wahlvorschläge prüfen müssen, ob kein MA mehr als eine Stützunterschrift geleistet hat.
Doch wo steht das im Gesetz?
Erstellt am 18.02.2022 um 16:33 Uhr von celestro
hier im Absatz 2:
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvgdv1wo/__33.html