Erstellt am 20.03.2018 um 11:19 Uhr von MaJoK
Wählerliste und Stimmzettel müssten übereinstimmen. Warum sollen die als Unterlage verwendet werden und vor allem wo?
Jeder Wahlberechtigt erhält einen Stimmzettel und sollte dann eine Wahlkabine nutzen wo er in geheimer Wahl seine Stimmen verteilt. Danach wird der Stimmzettel in einen Umschlag gesteckt und in die Wahlurne eingeworfen.
Da muss nirgendwo etwas rumliegen.
Erstellt am 20.03.2018 um 11:21 Uhr von nicoline
Majok
Was bitte hat die Wählerliste mit dem Stimmzettel zu tun?
Erstellt am 20.03.2018 um 11:29 Uhr von wdliss
§263 Abs. 1 StGB: Betrug
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Erstellt am 20.03.2018 um 11:37 Uhr von Wilhelm5
Also es liegt in der Wahl Kabine der stimmzettel und der Umschlag und als unterlage deren Wählerliste damit jeder weiß was er wählen soll.
Erstellt am 20.03.2018 um 11:52 Uhr von celestro
"Also es liegt in der Wahl Kabine der stimmzettel und der Umschlag und als unterlage deren Wählerliste damit jeder weiß was er wählen soll."
Also wenn mit "deren Wählerliste" ein Wahlvorschlag gemeint ist, dann ist das zumindest dann nicht in Ordnung, wenn nur der Wahlvorschlag dort liegt, auf dem einige wenige Kandidaten stehen.
Wenn allerdings ALLE wählbaren Listen auf der Unterlage aufgeführt sind, so ist das etwas anders zu sehen. Wobei mMn diese Unterlage da gar nicht hingehört. Wer meint, der Wähler müßte ggf. nochmal nachlesen können, kann als WV die Wahlvorschläge (aber ALLE) höchstens noch einmal an die Tür zum Wahllokal hängen.