Erstellt am 20.03.2018 um 08:34 Uhr von Pjöööng
Das hängt vom Fehler ab...
Erstellt am 20.03.2018 um 08:39 Uhr von wiesenoma
Nun, als Erstes wurde der AG nicht über das Treffen des Betriebsrates informiert und des weiteren nicht über die Gründung eines neuen Wahlvorstandes. Dann folgt, dass durch einen Mitarbeiter eine Liste zur Kandidatenfindung ausgelegt wurde,ohne das eine Legitimierung als Wahlvorstand bekannt ist und auch ohne Unterschrift des Wahlvorstandes, wer immer das auch ist?.
Erstellt am 20.03.2018 um 09:26 Uhr von Pjöööng
Zitat (wiesenoma):
"als Erstes wurde der AG nicht über das Treffen des Betriebsrates informiert"
Der Arbeitgeber ist zwar über den Zeitpunkt der Betriebsratssitzungen zu informieren. Dies ist aber keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die dort gefällten Beschlüsse.
Zitat (wiesenoma):
"des weiteren nicht über die Gründung eines neuen Wahlvorstandes."
Auch dies ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für den zu Grunde liegenden Beschluss
Zitat (wiesnoma):
"Dann folgt, dass durch einen Mitarbeiter eine Liste zur Kandidatenfindung ausgelegt wurde,ohne das eine Legitimierung als Wahlvorstand bekannt ist und auch ohne Unterschrift des Wahlvorstandes,"
Zwar ist die "Auslegung eines Liste zur Kandidatenfindung" eine der schlechtesten Formen, aber letztendlich bleibt es den Wahlberechtigten überlassen wie sie ihre Bewerber finden. Einer legitimation durch den WV bedarf es dazu nicht.
Erstellt am 20.03.2018 um 09:30 Uhr von MaJoK
Wenn ihr schon einen Betriebsrat hattet, wurde der Wahlvorstand nicht gegründet sondern vom alten Betriebsrat eingesetzt.
Liste zur Kandidatenfindung? Der Begriff sagt mir nichts,es kann eine Wahlvorschlagsliste geben, aber die muss nicht vom Wahlvorstand legitimiert werden.
Eine Wahlvorschlagsliste mit der dazugehörigen Liste mit den Unterstützungsunterschriften wird vom Listeninhaber in der entsprechenden Frist beim Wahlvorstand abgegeben und mit einer Quittung der Empfang bestätigt.
Habt ihr den nun schon einen Wahlvorstand? Du scheinst es nicht zu wissen.
Ansonsten Termin für die Versammlung festlegen und den Ag über diesen Termin informieren,mehr ist nicht nötig.
Erstellt am 20.03.2018 um 09:43 Uhr von Krambambuli
Man kann hoffen, dass wenigstens die neuen Betriebsräte Grundlagenseminare besuchen.
Erstellt am 20.03.2018 um 10:00 Uhr von takkus
@MaJoK- da hast Du recht. Seminare sind grundlegende Voraussetzungen für die Betriebsratsarbeit. Das wurde Dir hier ja auch schon mehrfach empfohlen. Hast Dir also etwas gemerkt und sehr gut weitergegeben.
Ach ja: "Wenn ihr schon einen Betriebsrat hattet, wurde der Wahlvorstand nicht gegründet sondern vom alten Betriebsrat eingesetzt."- Klugscheißer!!
Erstellt am 20.03.2018 um 10:08 Uhr von celestro
"Klugscheißer!!"
nicht wirklich ...
"Habt ihr den nun schon einen Wahlvorstand? Du scheinst es nicht zu wissen.
Ansonsten Termin für die Versammlung festlegen und den Ag über diesen Termin informieren,mehr ist nicht nötig."
oben steht jedoch:
"als Erstes wurde der AG nicht über das Treffen des Betriebsrates informiert"
eine Versammlung kann es also nicht geben. Entweder setzt der BR den WV ein, oder ein Gericht macht dies irgendwann.
Erstellt am 20.03.2018 um 10:25 Uhr von takkus
celestro- es geht hier um ein Wort: gegründet. Da darf man auch mal drüber hinweg sehen und nicht gleich in verbesserischer Art und Weise reinkloppen. Nicht Jeder ist so Wortgewandt wie manch Anderer hier.......