Wir arbeiten in 3-Schichten( 05:45 - 14:30,14:15 - 23:00, 22:30 - 06:00). Als Wahlvorstand haben wir die Wahlzeit von 05:00 - 16:00 Uhr festgelegt. Ist das so ausreichend?
Der Betriebsrat verlangt eine längere Wahlzeit für die Nachtschicht.
Müssen und können wir diese überhaupt noch ändern wenn dies im Wahlausschreiben so definiert wurde? Oder wird damit das Wahlausschreiben ungültig?