Hallo,
ich hab mal eine wahltechnische Frage.
Bei uns wurden am Dienstag BR Wahlen durchgeführt. Im Wahlausschreiben wurden die Zeiten 07:00-09:00 Uhr und 14:30-16:00Uhr zum wählen angegeben. Nun war es so, dass um 09:11 Uhr noch zwei Kollegen kamen, die Urne war schon weggesperrt. Nach Absprache zweier Wahlausschußmitglieder wurde festgelegt, dass die Uhrne nochmals "ausgepackt" wird und den beiden Kollegen die Wahl ermöglicht wird. Nun will jemand diesbezüglich die Wahl anfechten. Im BetrVG und in der WO kann ich keine bindenden Gesetze dazu finden!