Ist der Wahlvorstand wahlberechtigt?
In Vorbereitung der BRW, bin ich mit dem Vorsitz des Wahlvorstandes beauftragt wurden. Einer der beiden Mitglieder des Wahlvorstandes hatte bei unserer ersten gemeinsamen Sitzung die aktive Teilnahme am BR bekundet, sprich er möchte sich für den BR zur Verfügung stellen. Gibt es hier rechtliche Bedenken bezüglich der Arbeit im Wahlvorstand und der Bereitstellung zur Wahl in den BR? Können hier "persönliche" Vorteile interpretiert werden?
Community-Antworten (1)
17.03.2018 um 09:39 Uhr
Nein, er kann sich für den BR aufstellen lassen. Er muss nur 18 Jahre alt und 6 Monate beschäftigt sein. Er darf kein Leiharbeiter sein.
Verwandte Themen
Betriebratswahl: Sind die Ehefrauen der Geschäftsführer eines eingetragenen Vereins wahlberechtigt?
ÄlterHallo, ich hätte folgende Frage bezüglich der bei uns anstehenden Betriebratswahl: Unser Betrieb hat die Rechtsform eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins. Es sind 107 Mitarbeiter (exklusive
Wahlberechtigung?
ÄlterHallo an alle, ich wünsche erst einmal allen ein gesunden und frohes neues Jahr ich habe ein paar Fragen zur Wahlberechtigung da ja die Wahlen vor der Tür stehen und wir uns mit 3 Personen nicht
Frage zu Minderheitenberechnung, Leiharbeiter im Haus und Wahlausschreiben
ÄlterHallo liebe Kolleginnen und Kollegen :) Unsere BR Wahl 2010 muss absolut korrekt ablaufen (Details nicht öffentlich ;) ) und deshalb hoffe ich, dass ich hier ein paar Antworten bekomme. Ach, hätte
Beurlaubt bis zum Ausscheiden: wahlberechtigt?
ÄlterÜberall steht, Beurlaubte sind wahlberechtigt. Dabei wird aber doch wohl eine Rückkehr angenommen!?? Unser Fall: Mitarbeiter auf eigenen Wunsch im Sept. ausgeschieden (Ruhestand), aber formal noch al
Praktikanten wahlberechtigt?
ÄlterWahlberechtigt für die Betriebsratswahl sind alle Beschäftigten im Betrieb, d.h. auch die Praktikatinnen im Pflichtpraktikum z.B. Erzieher oder Sozialpädagogikstudium. Nicht wahlberechtigt sind freib