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Ist der Wahlvorstand wahlberechtigt?

C
CF-ONB
Apr 2018 bearbeitet

In Vorbereitung der BRW, bin ich mit dem Vorsitz des Wahlvorstandes beauftragt wurden. Einer der beiden Mitglieder des Wahlvorstandes hatte bei unserer ersten gemeinsamen Sitzung die aktive Teilnahme am BR bekundet, sprich er möchte sich für den BR zur Verfügung stellen. Gibt es hier rechtliche Bedenken bezüglich der Arbeit im Wahlvorstand und der Bereitstellung zur Wahl in den BR? Können hier "persönliche" Vorteile interpretiert werden?

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Community-Antworten (1)

T
Teufel

17.03.2018 um 09:39 Uhr

Nein, er kann sich für den BR aufstellen lassen. Er muss nur 18 Jahre alt und 6 Monate beschäftigt sein. Er darf kein Leiharbeiter sein.

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