Gültigkeit der Stützunterschriften
Die Frist zur Abgabe der Listen ist durch, jetzt hat sich herausgestellt, dass mehrere Kandidaten ,, meiner '' Liste eine eigene Liste eröffnet haben. Auch sind einige wenige Stützunterschriften mitgewandert... Die Anzahl der Stützunterschriften reicht ja noch, aber da sich ja die Kandidaten haben abwerben lassen, unterstützen die verbliebenen ja nun eine verkürzte Liste... Sind diese Stützunterschriften denn nun überhaupt noch gültig ?
Community-Antworten (1)
16.03.2018 um 15:12 Uhr
Ja, sie sind noch gültig.
Verwandte Themen
Wahlvorstand "behindert" Listenabgabe - einstweilige Verfügung?
ÄlterHallo zusammen, wir haben bei uns folgendes Szenario: Als das Wahlausschreiben verschickt wurde war ich leider im Urlaub und konnte daher die Vorschlagsliste nicht persönlich unterschreiben. Um den
Wahlvorschlagsliste / Stützunterschriften gültig?
ÄlterHallo, da mir unter der anderen Überschrift scheinbar keiner antworten möchte/kann, hier noch mal die gleiche Frage, unter einer anderen Überschrift. Wäre wirklich sehr schön, wenn jemand dazu eine M
einsichtsrecht auf weggestrichene Stützunterschriften??
ÄlterHy, folgende Frage: Wenn der Listenvertreter nach Wahlausschreiben mit den entsprechenden Stützunterschriften seine Liste beim Wahlvorstand abgegeben hat, wird nach 2 Wochen die Liste auf Gültigkei
Gründe für Wahlanfechtung Vorschlagslisten und Fristen - wann kann angefochten werden?
ÄlterSehr geehrtes Forum, ich versuche schon seit einigen Tagen hier im Forum Antworten auf meine Fragen zu finden. Es gibt zwar ähnlich gelagerte Fälle, aber das trifft nicht ganz den Kern meiner Frage
Doppelt abgegebene Stützunterschriften
ÄlterHallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich doppelt abgegebener Stützunterschriften. In unserem Betrieb benötigt eine Vorschlagsliste 50 Stützunterschriften. Eine Liste hat am letzten Tag der Fris