Erstellt am 16.03.2018 um 12:49 Uhr von celestro
Nein, diese Möglichkeit besteht nicht.
Erstellt am 16.03.2018 um 14:56 Uhr von rtjum
also es gibt 2 Listen, davon 1 mit nur einem Bewerber drauf? oder wollen von dieser Liste jetzt nach Abgabefrist auf eine andere Liste?
Erstellt am 16.03.2018 um 15:02 Uhr von celestro
"also es gibt 2 Listen, davon 1 mit nur einem Bewerber drauf?"
Ich habe es so verstanden. Es gibt 2 Listen. Auf beiden Listen stehen beinahe die gleichen Bewerber drauf. Man hat beide abgegeben, weil man dachte es würde noch eine 3te Liste kommen. Da man aber lieber Persönlichkeitswahl haben möchte, wollen nun alle von Liste 2 auf Liste 1 rüber. Da Sie auch auf Liste 1 stehen wäre das möglich.
ABER ... 1 Person steht nur auf 1 Liste. Wenn also alle von 2 auf 1 über wechseln und Liste 2 dann mit einem Kandidaten übrig bleibt, hätte man Verhältniswahl.
P.S. Da fällt mir aber ein ... wenn die Personen bis auf den 1 MA alle gleich sind ... warum gehen dann nicht ALLE auf die Liste, wo dieser 1 MA drauf steht ? Dann ist die andere Liste komplett leer und "stirbt".
Erstellt am 16.03.2018 um 18:19 Uhr von rtjum
nach der Abgabefrist die Listen noch verändern?
Erstellt am 16.03.2018 um 20:20 Uhr von celestro
"nach der Abgabefrist die Listen noch verändern?"
Es geht wie gesagt darum, daß fast alle Bewerber auf beiden Listen vorkommen. Sie müssen jetzt entscheiden, welche Bewerbung Sie aufrecht erhalten. Ziel ist es eben, die eine Liste sterben zu lassen, damit Persönlichkeitswahl gemacht werden kann.
P.S. ACHTUNG : Äußern sich die Bewerber nach Aufforderung des WV nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen werden Sie von BEIDEN Listen gestrichen.
Erstellt am 17.03.2018 um 08:54 Uhr von Alexander71
'... warum gehen dann nicht ALLE auf die Liste, wo dieser 1 MA drauf steht ? Dann ist die andere Liste komplett leer und "stirbt". '
Entweder war das die eigentliche Idee der Liste2 - nur das nicht alle Kandidaten auf dieser Liste dem gefolgt sind (warum auch immer). Oder es war die Idee der Kandidaten auf Liste2 am Ende eine eigene Liste zu stellen und auf der andere Liste1, die für eine Liste und somit Persönlichkeitswahl geworben hat, auch präsent zu sein.
Sei es drum. Liste2 wurde ein Paar Minuten vor Abgabefrist abgegeben und als WV zählen die Fakten. Das sind aktuell zwei "nicht zu leerenden" Listen, die auch am Ende (Frist von 3 Arbeitstagen läuft noch) genügend Stützunterschriften haben mit dem Kuriosum, das es noch möglich ist, das ein Listenvertreter am Ende nicht auf "seiner" Liste (die er ja weiterhin Vertritt) kandidiert.
Wenn ich mal vom Auszählen nach der Wahl absehe, wäre die nur "eine Listen Variante" und somit Persönlichkeitswahl für den WV deutlich einfacher, aber so kommt man mit vielen Ecken und Kanten des BetrVG und der Wahlordnung in Berührung. :)
Danke für die hilfreichen Antworten, vielleicht kommt ja noch was - auch wenn ich mir das jetzt nicht wirklich ausmalen kann...
Erstellt am 17.03.2018 um 11:04 Uhr von celestro
"und als WV zählen die Fakten. Das sind aktuell zwei "nicht zu leerenden" Listen, die auch am Ende (Frist von 3 Arbeitstagen läuft noch) genügend Stützunterschriften haben mit dem Kuriosum, das es noch möglich ist, das ein Listenvertreter am Ende nicht auf "seiner" Liste (die er ja weiterhin Vertritt) kandidiert."
Ich verstehe noch immer nicht, wieso nicht zumindest eine der Listen "nicht zu leeren" sein soll. Wenn es nur 1 Bewerber gibt, der nicht auf beiden Listen steht, entscheiden sich ALLE für die Liste, auf der dieser eine Kandidat drauf steht (und Listenführer ist) und die Suppe ist gegessen.
Wenn sich jetzt "vorschnell" Leute für Liste 1 entschieden haben, dann ist das halt Pech.
"Wenn ich mal vom Auszählen nach der Wahl absehe, wäre die nur "eine Listen Variante" und somit Persönlichkeitswahl für den WV deutlich einfacher, aber so kommt man mit vielen Ecken und Kanten des BetrVG und der Wahlordnung in Berührung. :)"
Warum sollte Persönlichkeitswahl für den WV einfacher sein ?
Erstellt am 17.03.2018 um 12:44 Uhr von Alexander71
Die Liste ist nicht mehr zu leeren da die 2 Wochenfrist für den Eingang der Wahlvorschläge abgelaufen ist und somit die Listen vorliegen wie sie vorliegen. Sie wurden vom WV auf Mängel geprüft und Entsprechend mit Bitte um Erklärung weitergeleitet - Doppelkandidaten und Stützer. Und ich habe gelernt das Vorschlagslisten nach der Frist von Seiten der Bewerber und Unterstützer nicht mehr zu ändern sind, außer um die oben genannten Mängel - über die sie vom WV informiert werden - zu beheben. Somit stehen die Bewerber und Unterstützer - die eben nicht doppelt sind - fest und nicht mehr zu Diskussion.
Oder wurde mir da was faslches beigebracht?
Erstellt am 17.03.2018 um 12:51 Uhr von Alexander71
"Warum sollte Persönlichkeitswahl für den WV einfacher sein ? "
Nur eine Liste, keine Doppelkandidaturen die zu klären, kein Auslosen über die Ordnungsnummer der Liste, kein "D'Hondt" zur festlegung des ersten Gremiums/Einladung konstituierender Sitzung, u.a.
Beim Auszählen sieht das natürlich wieder anders aus. Da sind mehrere Listen einfacher auszuzählen.
Erstellt am 17.03.2018 um 14:24 Uhr von Pjöööng
Ihr wolltet also ganzclever dieWahlen manipulieren und das ist schief gegangen?
Müsst Ihr mit leben.
Erstellt am 17.03.2018 um 14:48 Uhr von Alexander71
Nicht wir. Ich bin Wahlvorstand - Kappe um dreh - im aktuellen BR und nur für eine Liste.
Erstellt am 17.03.2018 um 16:34 Uhr von celestro
"Oder wurde mir da was faslches beigebracht?"
Das Problem ist, daß nur Du genau weißt, wie die Listen aussehen. Wenn ich mir Dein Ausgangspost anschaue steht da:
"Jetzt entscheiden sich Alle für die erste Liste bis auf den einen der es versäumt hat sich auch auf die erste setzten zu lassen."
Heißt für mich ... wären die alle auf Liste 2 gewechselt, hätte Liste 1 KEINEN Kandidaten mehr drauf und wäre damit "ausradiert". Und mit "wechseln" meine ich jedenfalls hier ... innerhalb der 3 Tages-Frist, die der WV zur Erklärung gibt (aufgrund von Doppelkandidatur), auf welcher Liste man jetzt am Ende stehen will.