Erstellt am 14.03.2018 um 22:55 Uhr von celestro
"Er wird von seiner eigenen ListeA - die er eigentlich führt - gestrichen. Was passiert nun mit der führerlosen ListeA, wenn dort noch weitere Kandidaten sind? Bleibt ListeA ohne ihren originären Listenführer bestehen oder wird die gesamte Liste ungültig?"
Ist kein Listenführer ausdrücklich benannt, dann ist für den WV die Nummer 1 auf der Liste der Listenführer. Wenn also der Listenführer "wegfällt", rückt Nr. 1 an seine Stelle. Wenn der wegfallende Nr. 1 ist, dann halt Nr. 2.
Ohne Antwort wird er ja von "allen" Listen gestrichen.
Erstellt am 14.03.2018 um 23:08 Uhr von Alexander71
Also wenn der Listenführer (bzw. Vertreter) wegfällt "rücken" die weiteren Kandidaten dieser nach. Bleibt mindestens einer übrig, gibt es somit eine gültige Liste.
Können die übrigen Kandidaten auf dieser Liste erklären, das sie nun Ihre Kandidatur zurückziehen und somit diese Liste aufgelöst wird?
Spielt es hier keine Rolle das die Einreichfrist schon abgelaufen ist und die Listen so stehen wie sie sind?
Erstellt am 14.03.2018 um 23:10 Uhr von Pjöööng
Wieso wird die Liste dadurch "führerlos"? Es wird doch nur ein Wahlbewerber gestrichen.
Erstellt am 14.03.2018 um 23:10 Uhr von celestro
"Können die übrigen Kandidaten auf dieser Liste erklären, das sie nun Ihre Kandidatur zurückziehen"
Nein !
"und somit diese Liste aufgelöst wird?"
Nein ... es sei denn, ALLE stehen auch auf einer anderen Liste und "verlassen" die Eine.
"Spielt es hier keine Rolle das die Einreichfrist schon abgelaufen ist und die Listen so stehen wie sie sind?"
Nein, das spielt keine Rolle.
Erstellt am 14.03.2018 um 23:19 Uhr von Alexander71
Ok. Dann hat sich das geklärt und wir werden zum ersten mal eine Wahl mit mehreren Listen haben - unabhängig davon wie sich Doppelbewerber erklären.
Wie können die sich genau "erklären"? Muss das Schriftlich per Brief sein oder reicht eine Mail bzw. ein persönliches Vorsprechen beim Wahlvorstand?
Erstellt am 14.03.2018 um 23:22 Uhr von Pjöööng
Der Gesetzgeber sieht keinerlei Verknüpfung von Listenvertreter und Kandidatur!
Selbst wenn der Listenvertreter auch Bewerber ist (was nicht ausgeschlossen ist), so bleibt er Litenvertreter auch wenn er nicht mehr kandidiert. Warum denn auch nicht?
Erstellt am 14.03.2018 um 23:53 Uhr von celestro
Listenvertreter kann jedenfalls nur jemand sein, der die Liste auch stützt. Also spätestens wenn er / sie jetzt Liste B stützt und nicht mehr Liste A, kann er / sie kein Listenvertreter dieser Liste mehr sein.
Erstellt am 15.03.2018 um 00:23 Uhr von Pjöööng
Es geht in der Frage um Bewerber!
Erstellt am 15.03.2018 um 00:37 Uhr von celestro
Ist mir klar. In wieweit die Person auch als Unterstützer abgesprungen, wissen wir aber nicht.
Und manchmal finde ich ein bisschen Pragmatismus gar nicht schlecht. Welchem WV kann man es verdenken, das er einen Listenfuehrer „ersetzt“, wenn dieser „nur“ als Bewerber abspringt ?
Erstellt am 15.03.2018 um 11:02 Uhr von Pjöööng
Zitat (celestro):
"In wieweit die Person auch als Unterstützer abgesprungen, wissen wir aber nicht."
Konstruieren wir wieder einmal einen ganz anderen Fall aus der Frage?
Und: Wie springt man denn als Unterstützer ab?
Zitat (celestro):
"Welchem WV kann man es verdenken, das er einen Listenfuehrer „ersetzt“, wenn dieser „nur“ als Bewerber abspringt ? "
Dieses Recht hat der WV schlichtweg nicht!
Erstellt am 15.03.2018 um 11:57 Uhr von celestro
"Konstruieren wir wieder einmal einen ganz anderen Fall aus der Frage?"
Nein ... wir fragen einfach nach Informationen, die für eine sichere Beantwortung der Frage wichtig sein könnten. Ist doch eigentlich Deine Paradedisziplin, von daher etwas seltsam Dein Verhalten hier ....
"Und: Wie springt man denn als Unterstützer ab?"
Z.B. Genauso wie hier im Fall des Bewerbers. Man steht als Unterstützer auf 2 Listen und auf Nachfrage des WV erklärt man die Unterstützung der ANDEREN Liste aufrecht erhalten zu wollen.
"Dieses Recht hat der WV schlichtweg nicht!"
Richtig ... habe ich aber auch nicht behauptet, sondern sogar das Gegenteil. Denn in "welchem WV kann man es verdenken" schwingt ja schon mit, daß das so eigentlich nicht in Ordnung ist.
Erstellt am 17.03.2018 um 09:38 Uhr von Alexander71
In diesem Fall kann der ListenvertreterB sowohl seine Kandidatur als auch seine Stützunterschrift von der "eigenen" ListeB zurückziehen und die Kandidatur und Stützung der anderen ListeA bestätigen.
Wenn dem so kommt (3 Tages Frist läuft noch) und er komplett die Liste wechselt , ist er dann automatisch auch nicht mehr Vertreter von ListeB?
Wenn nein, muss er offiziell beim WV zurück treten, wenn er das überhaupt möchte?
Wenn ja, wen sprechen wir als Vertreter der Liste an? Den ersten übrig gebliebenen Kandidaten oder Unterstützer?
Danke
Erstellt am 17.03.2018 um 10:31 Uhr von celestro
"Wenn dem so kommt (3 Tages Frist läuft noch) und er komplett die Liste wechselt , ist er dann automatisch auch nicht mehr Vertreter von ListeB?"
Wenn er mit Bewerbung und Stützunterschrift von seiner eigenen Liste "weg geht", kann er auch nicht mehr Listenführer sein. Der WV geht dann analog § 6 Abs 4 WO vor und nimmt den ersten Stützer als Listenführer.