Erstellt am 11.03.2018 um 19:16 Uhr von ganther
Sie ist offensichtlich selbst wählbar. Also darf sie auch Werbung machen
Erstellt am 11.03.2018 um 19:28 Uhr von samira
Du kannst auch sagen - wählt mich - und Zettel verteilen.
Erstellt am 11.03.2018 um 21:11 Uhr von Sandra1509
Also darf sie dann vorschreiben wer zu wählen ist? Weil sie ja gesagt hat das die Leute die 11 Namen auf den zettel wählen sollen. Das sie für sich Werbung macht is ja ok. Aber die Reihenfolge zu bestimmen?
Erstellt am 11.03.2018 um 21:31 Uhr von celestro
Das kommt wohl ganz darauf an, wie dies formuliert war. Als Vorschlag ? Als Bitte ? Als Idee ? Als Forderung ?
Allerdings gibt es bei BR-Wahlen keine Reihenfolge, außer auf einem Wahlvorschlag.
Erstellt am 11.03.2018 um 22:38 Uhr von paula
also wenn ich mir anschaue, was in Erfurt ausgeurteilt wird, dann dürfen die AG inzwischen schon sehr viel:
https://juris.bundesarbeitsgericht.de/zweitesformat/bag/2018/2018-03-06/7_ABR_10-16.pdf
Der AG muss nicht neutral sein. Und hier agiert zwar eine Führungskraft, aber diese ist wahrscheinlich selber wählbar. Da wird es noch schlechter einen unzulässigen Eingriff in die Wahl nachweisen zu können
Erstellt am 12.03.2018 um 08:50 Uhr von Sandra1509
Vielen dank. Ja eben nachzuweisen ob es eine bitte oder eine forderung oder eine Idee war, ist fast unmöglich nachzuweisen. Die ma haben ja angst vor ihr. Und wir werden im gremium auch keinen Spaß haben.
Aber vielen Dank für eure antworten und sichtweisen. Schöne zeit für euch.
Erstellt am 12.03.2018 um 12:07 Uhr von rojojo
"Darf sie dann vorschreiben wer zu wählen ist ?
Ja
Da die Wahl aber geheim ist. was bringt das ?
Ich kann vorschreiben, fordern, bitten unsw. aber keine Druckmittel einsetzen.
" Die Ma haben Angst vor ihr"
Und was dann ? Die Wahl ist ja geheim.
Sehe ich das richtig ? Ihr habt schon gewählt ?
Erstellt am 12.03.2018 um 12:44 Uhr von moreno
Sie könnte ja auch sagen springt von der Brücke....macht ihr das denn auch? Für mich wäre so eine Werbung eher einen jemand nicht zu wählen!
Erstellt am 12.03.2018 um 14:27 Uhr von MaJoK
Deine Aussage " die MA haben Angst vor ihr" ..... macht mich stutzig. Wieso? Ups ich musste mal nachschauen was eine Substitutin so macht, da stand sie übernimmt Aufgaben eines Abteilungsleiters bei dessen Abwesenheit.Inwieweit geht dies`Darf sie Personalentscheidungen treffen, Leute selbstständig einstellen und entlassen.
Dann wäre sie eine Leitende Angestellt und hätte im Betriebsrat nichts verloren!!!
Alles andere:
- Wahlwerbung ist erlaubt,
- Zettel mit Wahlkandidaten war vermutlich die Wahlliste, war sie im Wahlvorstand
- aushängen hätte auch gereicht
- die Wahl als solches ist geheim,also brauch kein MA irgendwas befürchten
Sollte sie dennoch als Leitende Angestellte gelten, müsstet/ könntet ihr die Wahl innerhalb 14 Tage anfechten beim Arbeitsgericht. Vielleicht mal die Hilfe der Gewerkschaft nutzen!!!
Erstellt am 12.03.2018 um 14:59 Uhr von celestro
@ MaJoK
Wie wäre es mit ein bißchen wenniger Spekulationen ?
Erstellt am 12.03.2018 um 22:38 Uhr von ganther
Eine Substitut zur leitende zur machen ist aber schon sehr mutig
Erstellt am 13.03.2018 um 14:51 Uhr von MaJoK
@celestro ja stimmt schon, aber ohne die konkrete Situation dort vor Ort zu kennen,ist es schwer einen Rat zu geben,
und
@ganther tja so nach der subjektiven Schilderung tritt die Kollegin ziemlich selbstbewußt auf und ist sich ihrer Befugnisse wohl bewußt oder warum haben die Kollegen "Angst"?
Wie gesagt ist schwer zu beurteilen :)
Wenn die Kollegen es selbst nicht beurteilen können müssen sie es extern tun lassen, gerichtlich.
Erstellt am 14.03.2018 um 20:07 Uhr von Sandra1509
Also die Kollegin ist keine leitende Angestellte und die ma haben halt mächtig Respekt vor ihr weil sie sehr laut ist und schnell Druck aufbaut. Na wer weiß sie wird vielleicht gravierende Fehler maxhen in ihrer unglaublichen Selbstsicherheit.
Ach und das waren keine listen, sondern Zettelchen auf denen unter anderem ihr Name drauf stand und das waren namen, die die Kollegin gerne im br gesehen hätte. Hat nicht ganz geklappt aber sie ist drin. Sie ist halt ein uboot und die dinge welche besprochen werden wird sie weitertragen. Und da Krieg ich sie irgendwann. Vielen dank für die tollen Denkansätze :)
Erstellt am 14.03.2018 um 21:06 Uhr von rojojo
Sehe das nicht so pesimistisch.
Wir haben auch einen Abteilungsleiter im BR und der arbeitet sehr zum Vorteil des BR.
Auch habe ich in einem Forum mal von dem BR mit einer Chefsekretärin gelesen, der damit zufrieden war.
Also erstmal alles auf sich zukommen lassen, und dann erst entscheiden.
Vielleicht hat dann die GL genau so Angst wie jetzt die MA.