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wurde die wahl beeinflusst? oder fällt das unter wahlwerbung.

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Sandra1509
Apr 2018 bearbeitet

Ist es zulässig das eine Substitutin zettel verteilt mit Namen von wahlkandidaten, und den Mitarbeitern sagt das sie diese Namen wählen sollen. Ihr Name stand da auch drauf und sie in den br gewählt worden. Ich hörte aussagen das das wahlwerbung wäre? Ich sehe das als drucksituation.

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Community-Antworten (14)

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ganther

11.03.2018 um 20:16 Uhr

Sie ist offensichtlich selbst wählbar. Also darf sie auch Werbung machen

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samira

11.03.2018 um 20:28 Uhr

Du kannst auch sagen - wählt mich - und Zettel verteilen.

S
Sandra1509

11.03.2018 um 22:11 Uhr

Also darf sie dann vorschreiben wer zu wählen ist? Weil sie ja gesagt hat das die Leute die 11 Namen auf den zettel wählen sollen. Das sie für sich Werbung macht is ja ok. Aber die Reihenfolge zu bestimmen?

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celestro

11.03.2018 um 22:31 Uhr

Das kommt wohl ganz darauf an, wie dies formuliert war. Als Vorschlag ? Als Bitte ? Als Idee ? Als Forderung ?

Allerdings gibt es bei BR-Wahlen keine Reihenfolge, außer auf einem Wahlvorschlag.

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paula

11.03.2018 um 23:38 Uhr

also wenn ich mir anschaue, was in Erfurt ausgeurteilt wird, dann dürfen die AG inzwischen schon sehr viel: https://juris.bundesarbeitsgericht.de/zweitesformat/bag/2018/2018-03-06/7_ABR_10-16.pdf Der AG muss nicht neutral sein. Und hier agiert zwar eine Führungskraft, aber diese ist wahrscheinlich selber wählbar. Da wird es noch schlechter einen unzulässigen Eingriff in die Wahl nachweisen zu können

S
Sandra1509

12.03.2018 um 09:50 Uhr

Vielen dank. Ja eben nachzuweisen ob es eine bitte oder eine forderung oder eine Idee war, ist fast unmöglich nachzuweisen. Die ma haben ja angst vor ihr. Und wir werden im gremium auch keinen Spaß haben. Aber vielen Dank für eure antworten und sichtweisen. Schöne zeit für euch.

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rojojo

12.03.2018 um 13:07 Uhr

"Darf sie dann vorschreiben wer zu wählen ist ? Ja Da die Wahl aber geheim ist. was bringt das ? Ich kann vorschreiben, fordern, bitten unsw. aber keine Druckmittel einsetzen. " Die Ma haben Angst vor ihr" Und was dann ? Die Wahl ist ja geheim.

Sehe ich das richtig ? Ihr habt schon gewählt ?

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Moreno

12.03.2018 um 13:44 Uhr

Sie könnte ja auch sagen springt von der Brücke....macht ihr das denn auch? Für mich wäre so eine Werbung eher einen jemand nicht zu wählen!

M
MaJoK

12.03.2018 um 15:27 Uhr

Deine Aussage " die MA haben Angst vor ihr" ..... macht mich stutzig. Wieso? Ups ich musste mal nachschauen was eine Substitutin so macht, da stand sie übernimmt Aufgaben eines Abteilungsleiters bei dessen Abwesenheit.Inwieweit geht dies`Darf sie Personalentscheidungen treffen, Leute selbstständig einstellen und entlassen. Dann wäre sie eine Leitende Angestellt und hätte im Betriebsrat nichts verloren!!!

Alles andere:

  • Wahlwerbung ist erlaubt,
  • Zettel mit Wahlkandidaten war vermutlich die Wahlliste, war sie im Wahlvorstand
  • aushängen hätte auch gereicht
  • die Wahl als solches ist geheim,also brauch kein MA irgendwas befürchten

Sollte sie dennoch als Leitende Angestellte gelten, müsstet/ könntet ihr die Wahl innerhalb 14 Tage anfechten beim Arbeitsgericht. Vielleicht mal die Hilfe der Gewerkschaft nutzen!!!

C
celestro

12.03.2018 um 15:59 Uhr

@ MaJoK

Wie wäre es mit ein bißchen wenniger Spekulationen ?

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ganther

12.03.2018 um 23:38 Uhr

Eine Substitut zur leitende zur machen ist aber schon sehr mutig

M
MaJoK

13.03.2018 um 15:51 Uhr

@celestro ja stimmt schon, aber ohne die konkrete Situation dort vor Ort zu kennen,ist es schwer einen Rat zu geben, und @ganther tja so nach der subjektiven Schilderung tritt die Kollegin ziemlich selbstbewußt auf und ist sich ihrer Befugnisse wohl bewußt oder warum haben die Kollegen "Angst"?

Wie gesagt ist schwer zu beurteilen :) Wenn die Kollegen es selbst nicht beurteilen können müssen sie es extern tun lassen, gerichtlich.

S
Sandra1509

14.03.2018 um 21:07 Uhr

Also die Kollegin ist keine leitende Angestellte und die ma haben halt mächtig Respekt vor ihr weil sie sehr laut ist und schnell Druck aufbaut. Na wer weiß sie wird vielleicht gravierende Fehler maxhen in ihrer unglaublichen Selbstsicherheit. Ach und das waren keine listen, sondern Zettelchen auf denen unter anderem ihr Name drauf stand und das waren namen, die die Kollegin gerne im br gesehen hätte. Hat nicht ganz geklappt aber sie ist drin. Sie ist halt ein uboot und die dinge welche besprochen werden wird sie weitertragen. Und da Krieg ich sie irgendwann. Vielen dank für die tollen Denkansätze :)

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rojojo

14.03.2018 um 22:06 Uhr

Sehe das nicht so pesimistisch. Wir haben auch einen Abteilungsleiter im BR und der arbeitet sehr zum Vorteil des BR. Auch habe ich in einem Forum mal von dem BR mit einer Chefsekretärin gelesen, der damit zufrieden war. Also erstmal alles auf sich zukommen lassen, und dann erst entscheiden. Vielleicht hat dann die GL genau so Angst wie jetzt die MA.

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