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Stützunterschriften

S
Sächsin
Apr 2018 bearbeitet

Wie zeitig vor dem Wahlausschreiben darf man Stützunterschriften für seine Liste sammeln? Wo steht das geschrieben?

67505

Community-Antworten (5)

EC
El comandante

10.03.2018 um 00:19 Uhr

Wichtig: Jeder Arbeitnehmer muss genau sehen können, wozu er seine Unterstützung gibt. Daher muss die Kandidatenliste vollständig und abgeschlossen sein, bevor man mit dem Sammeln von Stützunterschriften beginnt. Wird an der Kandidatenzusammensetzung noch etwas verändert, nachdem bereits erste Stützunterschriften geleistet worden sind, so wird dadurch der Wahlvorschlag insgesamt ungültig.

A
AlterMann

10.03.2018 um 00:50 Uhr

Du kannst die Liste auch schon vor dem Wahlausschreiben fertig stellen. Und das steht nirgends, weil es eben keine Beschränkung gibt.

EC
El comandante

10.03.2018 um 01:34 Uhr

Wahlvorschläge bzw. Wahllisten darf man nicht mehr verändern, sobald die erste Stützunterschrift darauf ist. Die Stützunterschrift ist eine Voraussetzung für einen zulässigen Wahlvorschlag. Das Betriebsratsverfassungsgesetz regelt die Anzahl der erforderlichen Stützunterschriften im § 14 Abs. 4 und definiert die Anzahl in Relation zu der Größe des jeweiligen Betriebes Glück auf El comandante ?????‍♂️

B
basilica

10.03.2018 um 01:34 Uhr

Fitting, § 6 WO Rn 3: "Behält der Wahlvorst. eine ihm bereits vor Erlass des WA zugeleitete Vorschlagliste, so kann er diese nach Erlass des WA nicht mehr wegen vorzeitiger Einreichung zurückgeben. Diese Liste ist als mit Erlass des WA eingereicht anzusehen (BAG 7. 7. 11 - 2 AZR 377/10; BVerwG, ZBR, 58, 187; [...] s. auch LAG Hamm 25. 2. 11 ArbR 11, 256 - nrkft)."

S
Sächsin

10.03.2018 um 03:54 Uhr

Danke für die Antworten , das hilft weiter.

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