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Wahlberechtigung

G
greenbaer
Apr 2018 bearbeitet

Warum muss man mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt sein, um wählen zu dürfen? Auf dieser Internetseite steht steht davon nichts.

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Community-Antworten (6)

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Mcboy88

09.03.2018 um 23:34 Uhr

Um wählen zu dürfen muss der AN das 18. Lebensjahr am Tag oder am letzten Tag der Wahl vollendet haben.

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celestro

10.03.2018 um 01:45 Uhr

um sich wählen lassen zu können, muß man 6 Monate dem Betrieb angehören. Also bitte nicht aktives (wählen) mit passivem (wählbar sein) Wahlrecht verwechseln.

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greenbaer

10.03.2018 um 10:25 Uhr

Ja das habe ich auch so verstanden. Aber warum sagt dann die IG Metall NRW (Hagen), das nur Arbeiter wahlberechtigt sind wenn sie 6 Monate im Betrieb sind?

C
celestro

10.03.2018 um 12:22 Uhr

"Aber warum sagt dann die IG Metall NRW (Hagen), das nur Arbeiter wahlberechtigt sind wenn sie 6 Monate im Betrieb sind?"

Vielleicht einfach nur ein Fehler. Wo steht das denn ?

G
greenbaer

10.03.2018 um 18:21 Uhr

Das wüsste ich auch gerne. Danke für die Antworten, habe es so weiter gegeben. Mal schauen was der Wahlvorstand daraus macht.

M
MaJoK

10.03.2018 um 18:56 Uhr

Das aktive Wahlrecht, also die Regelung, wer im Sinne des Gesetzes als wahlberechtigter Arbeitnehmer zählt, ergibt sich aus § 7 Satz 1 BetrVG. Dort stehen drei Voraussetzungen, und nur wer alle drei erfüllt, darf bei der Betriebsratswahl seine Stimme abgeben.

In § 8 BetrVG ist hingegen das passive Wahlrecht geregelt: Dies bestimmt, welche Arbeitnehmer sich zur Wahl aufstellen lassen dürfen und welche nicht.

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