Wähler-Identifizierung
Muss im Wahllokal die Identifizierung des Wählenden anhand eines Personal- oder Mitarbeiterausweisses erfolgen? oder reicht es wenn der Mitarbeiter seinen Namen, Vornamen und Arbeitsbereich nennt und nach der Stimmabgabe an der entsprechende Stelle in der Wählerliste unterschreibt?
Community-Antworten (5)
09.03.2018 um 12:40 Uhr
Ihr müsst jedenfalls sicherstellen dass derjenige auch der ist der er vorgibt zu sein.
Bei einem 50 Mann Betrieb dürfte die persönliche Bekanntschaft ausreichen.
Bei einem 1000 Mann Betrieb würde ich mir schon den Firmenausweis vorlegen lassen.
09.03.2018 um 12:50 Uhr
"und nach der Stimmabgabe an der entsprechende Stelle in der Wählerliste unterschreibt?"
Das habe ich ja noch nie gehört. Ich kenne ich nur mit Kreuzchen, die der WV hinter dem Namen macht.
09.03.2018 um 13:14 Uhr
Der Wähler ist zu identifizieren, auf welche Art auch immer. Der Wahler unterschreibt am Wahltag nirgends. Die einzige schriftliche Tätigkeit des Wahlers ist sein Kreuz auf dem Stimmzettel. Ablauf: Der Wahler meldet sich im Wahlraum, identifiziert sich, bekommt seinen Stimmzettel, macht sein kreuz, geht zur Urne, der Wahlvorstand vermerkt im Wählerverzeichnis "gewählt" legt seinen Umschlag in die Urne. Damit ist der Wahlvorgang für ihn abgeschlossen
09.03.2018 um 14:08 Uhr
Euch allen vielen dank!
09.03.2018 um 18:39 Uhr
Wir haben weit über 1000 MA, aber keinen Firmenausweis.... Im der Wählerliste die der Wahlvorstand hat steht ja das Geburtsdatum drin, also könnte man den Wähler falls nicht persönlich bekannt nach dem Geburtsdatum vor Herausgabe der Wahlunterlagen fragen
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