Erstellt am 09.03.2018 um 11:40 Uhr von Pjöööng
Ihr müsst jedenfalls sicherstellen dass derjenige auch der ist der er vorgibt zu sein.
Bei einem 50 Mann Betrieb dürfte die persönliche Bekanntschaft ausreichen.
Bei einem 1000 Mann Betrieb würde ich mir schon den Firmenausweis vorlegen lassen.
Erstellt am 09.03.2018 um 11:50 Uhr von celestro
"und nach der Stimmabgabe an der entsprechende Stelle in der Wählerliste unterschreibt?"
Das habe ich ja noch nie gehört. Ich kenne ich nur mit Kreuzchen, die der WV hinter dem Namen macht.
Erstellt am 09.03.2018 um 12:14 Uhr von tomtom199
Der Wähler ist zu identifizieren, auf welche Art auch immer.
Der Wahler unterschreibt am Wahltag nirgends. Die einzige schriftliche Tätigkeit des Wahlers ist sein Kreuz auf dem Stimmzettel.
Ablauf:
Der Wahler meldet sich im Wahlraum,
identifiziert sich,
bekommt seinen Stimmzettel,
macht sein kreuz,
geht zur Urne,
der Wahlvorstand vermerkt im Wählerverzeichnis "gewählt"
legt seinen Umschlag in die Urne.
Damit ist der Wahlvorgang für ihn abgeschlossen
Erstellt am 09.03.2018 um 13:08 Uhr von Kunstbetrieb
Erstellt am 09.03.2018 um 17:39 Uhr von BloodyBeginner
Wir haben weit über 1000 MA, aber keinen Firmenausweis....
Im der Wählerliste die der Wahlvorstand hat steht ja das Geburtsdatum drin, also könnte man den Wähler falls nicht persönlich bekannt nach dem Geburtsdatum vor Herausgabe der Wahlunterlagen fragen