Erstellt am 07.03.2018 um 11:25 Uhr von Pjöööng
Die Stützunterschriften müssen nicht veröffentlicht werden. Ich sehe auch keinen Sinn darin, diese zu veröffentlichen. Ein explizites Verbot ist mir im Moment nicht bekannt. Könnte mir aber trotzdem vorstellen dass Gerichte dies kritisch beurteilen.
Wenn der AzuBi über 18 ist, dann darf er auch wählen und kandidieren.
Erstellt am 07.03.2018 um 11:27 Uhr von celestro
"(obwohl er noch bis Oktober Jugendvertreter ist )"
Dieses Amt verliert er dann allerdings direkt (also wenn er in den BR gehen sollte).
Erstellt am 07.03.2018 um 13:05 Uhr von paula
eine Veröffentlichung der Stützunterschriften halte ich für ein datenschutzrechtliches Problem
Erstellt am 07.03.2018 um 21:42 Uhr von michalski0709
BR und Jugendvertretung sind zwei unterschiedliche Gremien. Du kannst auch SBV und gleichzeitig BR sein
Erstellt am 08.03.2018 um 12:23 Uhr von rojojo
Die Aussage von celestro ist richtig.
Du kannst SBV und BR sein, aber nicht BR und Jugendvertreter
Du kannst aber auch SBV und Jugendvertreter sein.