§ 20 BetrVG Wahlschutz
Hy Leute, wir suchen noch Kandidaten für unsere Liste und wollen auch Werbung für diese machen. Leider haben wir keinen direkten Zugang zu den anderen Abteilungen außer in der wir Arbeiten. Muss der AG uns zu diesen Abteilungen Zugang gewären um die Kollegen zu erreichen oder kann er uns das Verweigern. Das einzige Hinderniss ist der Datenschutz. Wir haben aber bei der Einstellung eine Datenschutzerklärung unterschrieben, die Universell für das ganze Unternehmen gilt. Der jetzige BR hat direkten Zugang.
Community-Antworten (2)
03.03.2018 um 09:27 Uhr
Wahlwerbung bei der Betriebsratswahl ist grundsätzlich erlaubt. Wie die Kandidaten dabei für sich werben ist ihnen selbst überlassen, vorausgesetzt es kommt dabei nicht zu Störungen des Betriebsablaufs. Die Kosten der Wahlwerbung einzelner Gruppen in der Betriebsratswahl muss der Arbeitgeber jedoch nicht übernehmen. Jedoch können zum Beispiel Ausgaben für Werbegeschenke als Werbungskosten geltend gemacht werden. Der Arbeitgeber darf in diesem Zug keine Kandidaten bzw. Gruppen fördern, die ihm als besonders „arbeitgeberfreundlich“ erscheinen. Dies stellt eine Benachteiligung oder gar Behinderung anderer Mitstreiter dar, was laut § 20 BetrVG als Verstoß gegen die Wahlvorschriften gewertet werden kann.
Vorstellung der Kandidaten
Um der Belegschaft die Möglichkeit zu geben sich vor der Wahl ein Bild von den Kandidaten für den neuen Betriebsrat machen können, bietet es sich an, dass die einzelnen Kandidaten Steckbriefe bzw. Wahlplakate mit einer Reihe von Informationen über sich selbst veröffentlichen. Diese sollten beinhalten:
Vor- und Nachname des Kandidaten Die Abteilungszugehörigkeit Die Art der Beschäftigung im Unternehmen Die Dauer der Beschäftigung im Betrieb Die eventuelle Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft Motive für die Kandidatur zum Betriebsrat Persönliche Ziele Ein Foto des Kandidaten
Wichtig: Für die Erstellung der Wählerliste muss euch der AG alle benötigten Daten zuarbeiten,er ist dazu verpflichtet!!!!! Kann sich dabei also nicht auf Datenschutz berufen.
Siehe hier im Forum bei Betriebsratsarbeit,da gibt es einen Link zu einem Buch 26 Tipps zur BR Wahl. Seht mal rein!!!
03.03.2018 um 09:42 Uhr
Es wird halt problematisch, wenn die BR-Mitglieder ihr Zugangsrecht dazu nutzen, um für sich Wahlwerbung zu betreiben, der Arbeitgeber dies anderen Wahlbewerbern aber untersagt, in dem er den Zugang verweigert.
Das Problem lässt sich wahrscheinlich nicht so schnell lösen, wie es sein müsste. Darum - nutzt andere Wege (Infoblatt vor dem Tor verteilen, die Kollegen im Casino ansprechen und und. ....)
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