Änderung der Geschäftsform AG
Hallo zusammen,
ich hätte mal eine für uns sehr wichtige Frage. Wir sind ein sozialer Verein der Behindertenpflege. Momentan ist unsere Bezeichnung noch e.V. Wir werden allerdings in diesem Jahr einen Wechsel der Geschäftsform in gGmbH vornehmen. Alle ca. 280 Mitarbeiter werden in die gGmbH wechseln. Was ist dann mit dem Betriebsrat der nun noch des Vereins ist. Bleibt der bestehen mit allen Kollegen oder muss wieder neu gewählt werden? Danke für eure Hilfe!!
Community-Antworten (4)
28.02.2018 um 14:42 Uhr
Die Geschäftsform des Arbeitgebers ändert sich - der Arbeitgeber bleibt für die 280 MA aber der Gleiche? Dann dürfte sich an der Situation der Arbeitnehmervertretung doch nichts ändern? Was sagt die Gewerkschaft dazu?
28.02.2018 um 14:59 Uhr
https://www.wir-leben-genossenschaft.de/de/ein-rechtsformvergleich-zwischen-eg-e-v-und-gmbh-349.htm Sehe keine Unterschied, da der AG bleibt.
28.02.2018 um 18:28 Uhr
Ich konnte nicht erkennen, warum sich die "Geschäftsform" ändern sollte. Vielmehr ändert sich ganz sicher die Rechtsform. Ich vermute, der Vorstand des Vereins wird weiterhin auch für das Geschäft geschäftsführend tätig bleiben. Der Betriebsrat besteht aus Angestellten des Betriebs (§5 BetrVG), die ja in die gGmbH übergegangen sind und kann nicht einfach aufgelöst werden. Ist dieses so wie vermutet, hat der BR weiterhin Bestand.
01.03.2018 um 12:38 Uhr
JA @Matze du hast recht. Ich meine die Rechtsform. Allerdings wird nicht unser Vorstand Geschäftsführer, sondern unser jetzt schon angestellten Geschäftsführer. Der Vorstand ist seit Jahren nur noch im Schatten anwesend.
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