Wahlberechtigt trotz Freistellung?
Hallo liebes Forum,
ich bin Mitglied des Wahlvorstandes unserer Organisation und wir haben nun die WählerInnenliste von unserer Personalabteilung bekommen. Dort sind zwei Mitarbeiter/in aufgeführt denen gekündigt wurde. Eine juristische Einigung fand bereits statt. Die Kündigung wird bei beiden am 30.06.2018 wirksam und bis dahin sind beide Personen freigestellt. Unserer BR-Wahl findet in der letzten April Woche statt. Und nun meine Fragen: a) Dürfen diese Personen wählen? Wenn ja, dürfen sie sich ja prinzipiell auch aufstellen lassen. b) Sofern sie nicht wählen dürfen, wie vermerke ich das auf der Wählerliste bzw. darf ich sie einfach von der Wählerliste nehmen und vermerke es dann entsprechend im Protokoll des Wahlvorstandes?
VIelen Dank im Voraus.
Community-Antworten (9)
26.02.2018 um 15:41 Uhr
1.) Das "runter nehmen" von der Wählerliste sollte per Beschluss des WV erfolgen.
2.) Das geht nur, wenn die beiden "unwiderruflich" freigestellt sind.
27.02.2018 um 10:04 Uhr
@celestro: Vielen Dank für die schnelle Antwort. Mit beiden Kollegen wurde ein Vergleich geschlossen und sind unwiderruflich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses 30. Juni 2018 freigestellt. Von beiden wurde Kündigungsschutzklage erhoben. D.h. ich nehme beide Kollegen per Beschluss des Wahlvorstandes von der Wählerliste.
27.02.2018 um 10:26 Uhr
Vergleich ... unwiderruflich ... Kündigungsschutzklage
Also irgendwie passt das hinten und vorne nicht.
27.02.2018 um 10:29 Uhr
Vielleicht war meine Formulierung ungeschickt. Kündigung wurde von uns erhoben. Beide haben die Kündigungsschutzklage erhoben. Anschließend wurde vor dem Arbeitsgericht ein Vergleich abgeschlossen. Dieser Vergleich sieht die unwiderrufliche Freistellung bis 30.06.2018 vor.
27.02.2018 um 12:08 Uhr
In diesem Fall sind die Kolleginnen von der Wählerliste zu nehmen.
Was heißt hier "Kündigung wurde von uns erhoben" ? Hat der BR den Kolleginnen gekündigt ?
Gruß rojojo
27.02.2018 um 13:17 Uhr
@rojojo "Kündigung wurde von uns erhoben" bezieht sich natürlich nicht auf den BR ;-) Ich bin vom BR als Wahlvorstand benannt und gleichzeitig Teil der Geschäftsleitung. Das "von uns" bezieht sich also auf die Leitung des Hauses.
27.02.2018 um 14:45 Uhr
"Ich bin vom BR als Wahlvorstand benannt und gleichzeitig Teil der Geschäftsleitung."
Der zweite Satzteil könnte bedeuten, daß Du im Wahlvorstand nichts zu suchen hast. Wurde geklärt, daß Du trotzdem im WV sein darfst ?
19.03.2025 um 08:09 Uhr
tja, wenn ich diesen Verlauf hier verfolge wird mir klar, dass @rojojo mal dieses forum nutzt um sich zu informieren über die Hintertüre. Ganz typische Art einer GL sich schlau zu machen ob eine Wahl BR oder SBV verhindert werden kann und ob arbeitende Menschen gehindert werden können teilzunehmen und ob diese letztlich Walberechtigt sind..... FRECHHEIT diese Art.
19.03.2025 um 10:13 Uhr
Absurd! ....
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