Auf die Wahlvorschlagsliste kommen obwohl im Urlaub?
Ein Kollege befindet sich auf einer 4 Wöchentlichen Urlaubstour bis nach Australien. Er kommt am 19.03.2018 zurück. Die Ausschreibungsfrist endet am 06.03.2018. Er war vor der Ausschreibung am 19.02.2018 schon im Urlaub. Gibt es eine Möglichkeit auf die liste zu gelangen?
Community-Antworten (14)
26.02.2018 um 13:03 Uhr
Eine Vollmacht aufsetzen, das Du ihn auf die Liste der Kandidaten schreiben darfst. Die soll er dann unterschreiben und zu Dir schicken. Da die Zeit zu knapp ist, vermutlich eher mit qualifizierter E-Mail Signatur, weil ein Brief wohl zu lange brauchen würde.
26.02.2018 um 13:07 Uhr
Er muss seine Kandidatur doch unterschreiben - wie soll das gehen, wenn er nicht da ist?
26.02.2018 um 13:08 Uhr
Vollmacht? Wozu das denn?
Es reicht eine Zustimmungserklärung. Schriftform beachten!
26.02.2018 um 13:10 Uhr
Er muss ja nur per Unterschrift seine Zustimmung zur Kandidatur auf der Liste geben. Ich würde hier eine pdf-Datei akzeptieren (als vorläufige Erklärung, bis das Original nachgereicht wird).
26.02.2018 um 13:14 Uhr
Zitat (samira): "als vorläufige Erklärung, bis das Original nachgereicht wird"
Und wenn dann das Original nicht kommt?
Der Gesetzgeber hat hier die Schriftform vorgesehen, da hat der WV keinen Spielraum.
26.02.2018 um 14:05 Uhr
Es gibt genügend Dienstleister, die es innerhalb der Frist schaffen würden, einen Brief aus Australien in Deutschland zu zustellen. Einfach mal schlau machen.
27.02.2018 um 05:38 Uhr
Die Unterschrift muß nicht im Original vorliegen. Eine PDF Datei würde reichen.
27.02.2018 um 10:30 Uhr
Zitat (BRHamburg): "Die Unterschrift muß nicht im Original vorliegen. Eine PDF Datei würde reichen."
Das kannst Du doch sicherlich belegen?
28.02.2018 um 00:03 Uhr
Ja lies dir mal § 6 Abs. 3 der WO durch. Dort steht nur das die Zustimmung schriftlich erfolgen muss. Es steht aber nicht das die Zustimmung dem Wahlvorstand im Orginal vorliegen muss. Wenn ich also meine Zustimmung per Mail als PDF Datei an den Wahlvorstand sende, liegt meine Zustimmung schriftlich vor. Aber du kannst mich gern berichtigen.
28.02.2018 um 00:10 Uhr
Habe ich mir durchgelesen!
Hast Du Dich auch mal damit beschäftigt was der Gesetzgeber damit meint?
28.02.2018 um 11:36 Uhr
laut § 6 Abs. 3 der WO (5) 1Die Unterschrift eines Wahlberechtigten zählt nur auf einer Vorschlagsliste
Das bedeutet für mich das er/sie selber auf der Liste handschriftlich unterschreiben muss.
28.02.2018 um 12:11 Uhr
OMG!
TOMTOM WV, wir diskutieren hier gerade über die Zustimmungserklärung des Wahlbewerbers und nicht über Stützunterschriften! Das sollte doch erkennbar sein?
28.02.2018 um 12:15 Uhr
Genau das meine ich. Die Kandidaten, die auf der Vorschlagsliste stehen, müssen durch ihre eigene handschriftlichen Unterschrift auf dem Dokument erklären das sie mit der Kandidatur einverstanden sind. Alles andere zählt nicht, zumindest verstehe ich es so.
28.02.2018 um 13:19 Uhr
TOMTOM WV, das "WV" steht doch hoffentlich nicht für "Wahlvorstand"?
Lies Dir den § 6 der WO nocheinmal gründlich und sorgfältig durch. In Absatz 3 heißt es: "Die schriftliche Zustimmung der Bewerberinnen oder der Bewerber zur Aufnahme in die Liste ist beizufügen." (Beachte "schriftlich" und "beifügen", sowie den Umstand dass hier von "schriftlicher Zustimmung" die Rede ist.
Ab Absatz 4 ist von "Unterzeichern" die Rede. Wer "unterzeichnet" den Wahlvorschlag? Ein Blick ins Gesetz: (§ 14) "Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein; in Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer. (5) Jeder Wahlvorschlag einer Gewerkschaft muss von zwei Beauftragten unterzeichnet sein.". Wer sind slso die "Unterzeichner"? Die die umgangssprachlich als "Unterstützer" bezeichnet werden. Nicht die Kandidaten!
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