Listen-Fleyer verteilen auch wenn man im Wahlvorstand ist?
Ist es als Betriebsrat erlaubt Listen-Fleyer an die Mitrarbeiter zu verteilen, auch wenn man als Wahlvorstand tätig ist?
Oder ist die BR-Wahl somit anfechtbar?
Community-Antworten (2)
25.02.2018 um 18:13 Uhr
Es ist Dir als Mitarbeiter erlaubt, Flyer zu verteilen. Deine Tätigkeit als BRM oder WV hat damit nichts zu tun.
25.02.2018 um 18:59 Uhr
Es ist streng darauf zu achten, daß die Tätigkeiten als WV und als Kandidat getrennt werden. Den Listenflyer den zu verschickenden Briefwahlunterlagen beizulegen, geht z.B. nicht.
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