Wahlberechtigt ja oder nein
Hallo, bei uns steht bald die Wahl an und ich möchte wissen, ob ein Kollege zur Wahl berechtigt ist und auch selbst gewählt werden darf. Er war mind. schon 5 Jahre bei uns im Betrieb, ist dann in eine andere NDL des gleichen Unternehmens gewechselt und dann wieder seit 2 Monaten zu uns zurück. Da wir aber nur in unserer jetztigen Niederlassung einen Betriebsrat haben und keinen "großen" für alle NDL, darf er dann trotzdem wählen und gewählt werden? Er ist ja so gesehen noch kein halbes Jahr wieder da.
Community-Antworten (1)
24.02.2018 um 19:23 Uhr
Nach § 7 BetrVG sind alle volljährigen Arbeitnehmer eines Betriebs wahlberechtigt, unabhängig von der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit. In § 8 BetrVG Abs. 1 steht folgendes: "Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) angehört hat..." Danach ist Euer Kollege auch passiv wahlberechtigt.
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