Erstellt am 24.02.2018 um 17:21 Uhr von kratzbürste
Klar - du musst halt zweimal unterschreiben. Einmal zur Kandidatur und noch einmal zur Unterstützung des gesamten Wahlvorschlags.
Erstellt am 24.02.2018 um 17:30 Uhr von Christian2018
Danke für die schnelle Antwort, das bedeutet wenn ich auf Vorschlag A als Kandidat bin und im Teil 1 einverstanden bin in die Wählerliste aufgenommen zu werden, aber zugleich nicht im Teil2 bei Stützunterschriften unterschrieben habe,
kann ich dann Vorschlag B im Teil 2 mit meiner Unterschrift unterstützen.
Frage desswegen so genau da bei mir MA git die gegen B (1 Kandidat, seine eigene Unterstützung die eines anderen Kollegen und meiner) Vorgehen möchten wenn ich bei den unterschriften bleibe
Erstellt am 24.02.2018 um 17:39 Uhr von Teufel
Hallo, ich verstehe das nicht.
Wenn ihr nur eine Liste habt also Personenwahl warum willst du jemanden anderen unterstützten ?
Ich kenne das nur bei Listenwahl.
Und ich würde keinen anderen unterstützen als mich selbst bzw. meine Liste.!!!
Erstellt am 24.02.2018 um 17:45 Uhr von Christian2018
Hallo Teufel, bei mir gibt es das Problem dass die Kolegen mehrere Vorschläge als liste gemacht haben weil diese ein paar andere nicht unterstützen möchen.
haben drei Vorschlagslisten A=2 Kandidaten ohne Stützunterschriften, B=4 Kandidaten (mich selbst eingeschlossen ohne in Teil 2 die Stützunterschrift gemacht zuhaben da genug Stützunterschriften vorhanden sind) mit 10 Stützunterschriften und C 1 Kandidat der sich selbt unterstützt und ein anderer Kollege und Ich selbst.(3 Stützunterschriften)
Und die frage ist ist es möglich auf einer Liste als Kandidat zu Kandidieren und einen anderen zu unterstützen.
Da fand ich im Gesetz keine Klare Aussage.
Gruß Christian
Erstellt am 24.02.2018 um 18:06 Uhr von Teufel
Also wenn ihr mehrere Listen habt dann habt ihr Listenwahl
( normales Wahlverfahren )
Wie viele Kollegen arbeiten bei euch?
Normalerweise braucht man eine bestimmte Anzahl an Stützunterschriften ( kommt drauf an wieviel Leute bei euch arbeiten )
Aber man stützt sich selbst und keinen anderen.
Erstellt am 24.02.2018 um 18:15 Uhr von Christian2018
Also wir sind 48 MA
3 BR Mitglieder zu wählen.
3 Stützunterschriften
Vereinfachtes 1 stufiges Wahlverfahren
Persönlichkeiten keine Listenwahl.
Wir haben mehre Listen da diese offen von den Vertretern ausgehangen wurden obwohl der WV denen gesagt hat dies dem WV zu geben.
Aber bei Persönlichkeitswahl kommen hinterher alle Kandidaten auf einer Liste soweit ich weiss.
Unsere Vorschläge sind auf Listen mit 2 teilen geschrieben.
Oben Teil 1 Bewerber Unten Teil 2 Stütz Unterschriften.
Die Frage ist nur ist es legitim auf der Liste B kandidieren ohne eigene stützunterschrift, weil genug vorhanden und die andere zu unterstützen weil man ihn auch auf dem wahlschein haben möchte, da sonst 1 Stützunterschrift fehlt.
Wegen der Gültigkeit halt.
Da einer meint dass das nicht geht.
Gruss Christian
Erstellt am 24.02.2018 um 19:14 Uhr von Teufel
Uh.
O.K. SORRY
mit diesem vereinfachten Verfahren habe ich ehrlich keine Ahnung.
Hier möchte ich dann nichts falsches behaupten, das wäre fatal.
Es gibt hier im Internet sicherlich eine ausführliche Erklärung wie das alles laufen soll.
Aber vielleicht schreibt hier noch einer der sich damit auskennt.
Grüße
Erstellt am 24.02.2018 um 19:25 Uhr von Christian2018
@Teufel Vielen Dank erstmal für deine Mühe. Ist kein Problem ist ja auch nicht so leicht mit den verflixten Verfahren :-))