Erstellt am 20.02.2018 um 10:06 Uhr von kratzbürste
Meint ihr, dass dadurch mehr Kandidaten - oder überhaupt welche - zur Wahl stehen werden?
Eigentlich ist doch die Frage, wer Listenvertreter ist, eher untergeordnet. Im Zweifel ist es der erste Unterzeichner.
Aber alle Beteiligten können jeden anderen, der auf dem Wahlvorschlag vorkommt, zum Listenvertreter machen. Also auch, wenn er nur Unterstützer ist.
Erstellt am 20.02.2018 um 10:21 Uhr von Kwasi1977
Es geht eher darum das sich keiner bequemen will die Aufgabe zu übernehmen die Liste zu Füllen etc. Dem betreffenden MA geht es darum, dass das halt passiert, er will aber wie gesagt nicht kandidieren.
Das Problem ist, dass sich erstmal keiner dafür Verantwortlich fühlt die/eine Liste mit Kandidaten zu füllen. Diejenigen die vom Wahlvorstand kandidieren wollen könnten das ja auch tun, aber das ist ja nicht die Aufgabe des WV...
Darum finden wir das Interesse des MA gut sich darum zu kümmern und würden das unterstützen wenn es zulässig ist.
Erstellt am 20.02.2018 um 10:22 Uhr von celestro
"Muss dieser zwingend auch Kandidat auf der Wahlvorschlagsliste sein?"
Edit:
Laut:
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/betriebsratswahl-wahlverfahren-433-listenvertreter_idesk_PI10413_HI3646473.html
muß es einer der Unterzeichner sein. Ob das aber Kandidat oder Utnerstützer meint, geht nicht klar hervor.
Edit 2:
https://www.polyas.de/unternehmen/betriebsratswahlen/lexikon/listenvertreter
sagt, es muß ein Unterstützer sein, wobei es auch ein Kandidat sein kann, sofern er die Liste selbst unterstützt.