Hallo,
heute morgen kam ein bereitwilliger MA ins Wahlvorstandsbüro, der sich bereit erklären würde eine Liste als Listenvertreter zu führen um eine BR-Wahl zu ermöglichen. Er möchte jedoch nicht zur Wahl kandidieren!
Muss dieser zwingend auch Kandidat auf der Wahlvorschlagsliste sein?
Das Gesetz und die Wahlordnung geben das aus unserer Sicht nicht so ganz klar wieder.
Im Wahlvorstand sind wir uns auch uneinig wie damit umzugehen sei.
Es gibt da pro und kontra Meinungen.
Wir finden jedoch die Bereitschaft des MA interessant und lobenswert und würden ihn unterstützen wenn es zulässig ist.