Hallo,

in unserem Betrieb ist die Wahl bereits eingeleitet. Das Wahlausschreiben wurde veröffentlich und innerhalb der Frist wurde eine gültige Vorschlagsliste abgegeben - es findet also eine Personenwahl statt. Ich war/bin der Listenvertreter! Die Personen, die zur Wahlstehen, wurde auch schon vom Wahlvorstand veröffentlicht.

Heute, weniger als zwei Wochen vor der Wahl, informierte mich der Wahlvorstand darüber, dass eine Person von der Vorschlagsliste/Kandidatenliste es sich nun anders überlegt hat und nicht mehr kandidieren möchte.
Diesen Kandidaten zu streichen, ist jetzt nicht mehr möglich.

War es zulässig, dass mich der Wahlvorstand über die Absicht des Kandidaten, nicht mehr kandidieren zu wollen, informierte?
Dem Wahlvorstand war die Sache jetzt im Nachhinein peinlich; er dachte, der Kandidat hätte mich vorher informiert. Mich als Listenvertreter hat der Kandidat nicht informiert.