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Wer darf wählen und gewählt werden?

O
Osswald
Apr 2018 bearbeitet

Hallo ihr Gleichgesinnten! Bei uns steht im Mai die Wahl an. Und, ich stolpere gerade über unsere verschiedenen Formen der Beschäftigten:

  • 16 hauptamtlich Beschäftigte
  • 2 FSJler
  • 7 Aushilfskräfte (befristete Verträge unter 450,- monatlich, werden stundenweise bezahlt)
  • 6 geringfügig Beschäftigte (Putzkräfte, usw.)
  • 18 Werksverträge
  • einige auf Basis von Ehrenamtspauschale

Erst einmal stellt sich mir die Frage, wer hier alles wählen darf und wer selbst gewählt werden kann?

Und, darüber hinaus bin ich etwas planlos, welche Beschäftigten ich zur Berechnung der geschlechtlichen Besetzung im Betriebsrat heran ziehen muss.

Könnt ihr mir hierzu hilfreiche Informationen liefern?

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Community-Antworten (3)

K
kratzbürste

20.02.2018 um 09:02 Uhr

Minderbeschäftigter, Aushilfen, befristet Beschäftigte sind wahlberechtigt. Ob die Werkverträgler tatsächlich welche sind, oder doch nur Scheinselbständige oder Leih-AN müsst ihr prüfen.

O
Osswald

20.02.2018 um 09:07 Uhr

Danke für deine Antwort!

Dürfen diese sich jedoch auch für den BR selber aufstellen lassen und gewählt werden? Mir erschließt sich da nicht so ganz der Sinn, denn unsere Aushilfen werden nur stundenweise bezahlt & haben keine feste Arbeitszeit. In der Regel handelt es sich hier um 5 bis höchstens 10 Stunden in der Woche.

A
AlterMann

20.02.2018 um 13:36 Uhr

FSJ-ler sind nach meiner Auffassung keine AN i.S.d. BetrVG: § 5 Abs. 2 Nr. 3

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