wahl verpasst wegen urlaub nicht informiert
Hallo, ich habe Heute 19.2 erfahren, dass die Vorschlagsfrist für die Betriebsratswahlen am 15.2. abgelaufen ist, da ich seit 22. Januar im Urlaub war. Die Ausschreibung habe ich auch nicht per Post oder mail bekommen. Soeben habe ich beim Wahlvorstand angefragt ob ein weiterer Vorschlag nachgereicht werden kann - das wurde verneint mit der Begründung, dass die Wahl sonst ungültig würde.
- Gibt es irgendeine Möglichkeit die Ablehnung eines weiteren Vorschlags anzufechten? Die Betriebsratswahl findet am 29.3. statt.
MfG Peter
Community-Antworten (17)
19.02.2018 um 17:43 Uhr
Vom Grundsatz her muß der Wahlvorstand das Wahlausschreiben nur im Betrieb aushängen, allenfalls noch den Außendienstlern und Heimarbeitern übersenden. Urlauber müssen die Übersendung des Wahlausschreibens (und auch der Briefwahlunterlagen) vorher beantragen.
"kann der Wahlvorstand verpflichtet sein, das WA schon unmittelbar nach dessen Erlass (§ 3 Abs. 1) einem Wähler vorab zu übersenden, wenn dieser darlegt, dass der Aushang des WA im Betrieb zur Wahrung seiner Rechte als Wähler nicht ausreicht, zB weil er aktiv in das Wahlgeschehen eingreifen möchte (zB Prüfung der Wählerliste zwecks event. Einspruchs, Mitwirkung am Erstellen einer Vorschlagliste, " (Kommentar von Fitting zum BetrVG und zur WO, § 24 WO Rn 6)
19.02.2018 um 18:19 Uhr
Daraus schliesse ich, da ich den Antrag nicht vorher gestellt habe bin ich raus.
- Schade, die Kollegen in meiner Abteilung hätten mich gewählt und für den Bewtrieb wäre es vermutlich auch kein Nachteil gewesen. Vielen Dank für ihre Antwort MfG
19.02.2018 um 20:22 Uhr
"und für den Bewtrieb wäre es vermutlich auch kein Nachteil gewesen."
Naja, gute Betriebsratarbeit bedeutet auch Fristen zu beachten. So überraschend kommen BR-Wahlen nicht als dass du das Thema nicht auch vor deinem Urlaub selbst hättest klären können.
20.02.2018 um 09:06 Uhr
Klingt irgendwie als wäre dir das Wahlausschreiben ja doch bekannt gewesen bzw du wusstest, dass es eins gibt.
20.02.2018 um 14:30 Uhr
Nein, das Wahlauschreiben hing noch nicht aus und eine Kollegin aus dem Betriebsrat wusste zu dem Zeitpunkt auch noch nicht wann die Wahl stattfinden würde. Der Personalchef, der den Wahlausschuss leitet, war länger krank und kam erst nachdem ich in den Urlaub ging wieder zurück. Ist halt dumm gelaufen, vor allem für die Kollegen aus meiner Abteilung, die wieder niemandem im Betriebsrat haben.
22.02.2018 um 10:48 Uhr
Wo und wie muss das Wahlausschreiben eigentlich veröffentlicht werden?
22.02.2018 um 11:00 Uhr
§ 3 Absatz 4 WO:
"Ein Abdruck des Wahlausschreibens ist vom Tage seines Erlasses bis zum letzten Tage der Stimmabgabe an einer oder mehreren geeigneten, den Wahlberechtigten zugänglichen Stellen vom Wahlvorstand auszuhängen und in gut lesbarem Zustand zu erhalten."
23.02.2018 um 14:41 Uhr
Ja, wo sind denn die geeigneten stellen? Bei uns in der Abteilung wurde sie weder am Schwarzen Brett an dem die Sprechzeiten des Betriebsrates, Dienstanweisungen, Stellenausschreibungen, etc. aushängen, noch im Sozialraum ausgehängt. Ausgehängt wurde sie nur an der Pinwand in einem Aufsichtsraum, der auch nicht von allen Mitarbeitern genutzt wird, zudem hingen andere Schreiben darüber. Was bedeutet letzter Tag der Stimmabgabe? Ist damit die Betriebsratswahl gemeint oder die Stimmabgabe für die Wahlliste? MfG
23.02.2018 um 14:51 Uhr
Für die Wahlliste (was auch immer das sein soll) werden keine Stimmen abgegeben. Stimmen werden für die Bewerber oder für die Vorschlagslisten abgegeben. Das ist der Vorgang der gemeinhin als "Wahl" bezeichnet wird.
Wenn Du der Auffassung bist, dass das Wahlausschreiben nicht korrekt veröffentlicht wurde, kannst F´Du, zusammen mit anderen Mitstreitern, die Wahl anfechten. Keine Ahnung was der Richter sagt wenn Du auf Nachfragen immer nur antworten kannst "Keine Ahnung, da war ich verreist."
23.02.2018 um 15:15 Uhr
"Ja, wo sind denn die geeigneten stellen?"
Das kommt auf den Betrieb an. Es bieten sich natürlich die Zugänge zum Werk / Haus etc. an, denn es muß ja JEDER mitbekommen können.
"Was bedeutet letzter Tag der Stimmabgabe?"
Der Tag der Wahl.
23.02.2018 um 16:18 Uhr
Ich hatte Urlaub, verreist war ich nicht. Im Betrieb war ich auch mehrmals, außerdem geht es ja auch um die Kollegen. Übriegens hängt auch jetzt nichts an den üblichen Stellen, noch nicht einmal am Pinboard der "ÖTV", - aber von den Gewerkschaften kann man sowieso nix erwarten, oder?
23.02.2018 um 16:36 Uhr
Die Gewerkschaft hat mit der BR-Wahl nur wenig zu tun.
Wie gesagt: Es gibt die Möglichkeit der Wahlanfechtung.
23.02.2018 um 17:16 Uhr
Damit würde ich mich extrem unbeliebt machen beim Personalchef, der auch Vorsitzender des Wahlausschusses ist. Ich hatte schon angefragt, ob ich mich nach melden könnte, das verneinte er, weil er Angst habe, das deshalb die Wahl angefechtet werden könnte.?
23.02.2018 um 18:15 Uhr
Zitat (buhnenhuper): "Personalchef, der auch Vorsitzender des Wahlausschusses ist"
Ich bekomme jetzt das Gefühl dass Du uns veralberst...
Und tschüß!
23.02.2018 um 22:31 Uhr
Nö, veralbern möchte ich hier niemanden, auch wenn ich nicht weiss wer hier mit mir kommuniziert. Ich finde es etwas seltsam, das ausgerechnet der Personalchef den Betriebsrat ins Amt hievt, denn eigentlich vertritt der ja ganz klar die Interessen des Betriebes und nicht der Mitarbeiter, das gilt auch teilweise für den derzeitigen Betriebsrat, ebenso. Deswegen wäre es ja wünschenswert das sich hier mal was ändert.
24.02.2018 um 01:10 Uhr
"Ich finde es etwas seltsam, das ausgerechnet der Personalchef den Betriebsrat ins Amt hievt,"
Auch wenn das Wort "Personalchef" noch kein Beweis ist, so deutet es zumindest auf einen leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG hin. Und wenn dem so sein sollte, kann diese Person NICHT Mitglied des Wahlvorstandes sein und somit auch garantiert nicht dessen Vorsitzender.
24.02.2018 um 16:45 Uhr
Prokura hat er nicht, die Arbeitsverträge unterschreibt er nicht selbst, sondern der Geschäftsführer, der Rest ist für mich zu schwammig, unverständlich. Jedenfalls werden Regeln hier sowieso recht flexibel gehandhabt, um es vorsichtig auszudrücken. Ich habe gerade gehört, das sich die Geschäftsleitung über eine Personalentscheidung die der derzeitige Betriebsrat nicht mittragen will, hinwegsetzen wird, weil er nicht davon ausgeht dass der neue Betriebsrat klagen wird.
Verwandte Themen
Abgabe Termin Wahlvorschlag wegen Krankenschein verpasst
ÄlterHallo nur kurz beschrieben Ich habe den Abgabe Termin für meine Einreichung zur BR Wahl/mit Stützunterschriften , wegen eines mehrwöchigen Krankenscheines verpasst. der termin war am 19.02.2014 um
Frist für Wahl verpasst - was passiert dann?
ÄlterWas passiert, wenn der Betriebsrat die Frist zur Wahl verpasst? Gibt es dann keinen Betriebsrat mehr?
Frist zum Wahlvorstand verpasst - Amtszeit BR
ÄlterWir haben scheinbar leider die Frist zur Bildung des Wahlvorstands verpasst. Es gibt nur 1 Betriebsrat und die Amtszeit läuft am 17.02. aus. Gilt aufgrund der Wahlperiode ab 1.März hier ein späterer Z
Abgabe Kandidatenliste verpasst - was können wir noch tun ?
ÄlterGuten Tag. Leider haben wir den Termin zur Abgabe der o.g. Liste verpasst und suchen nach Möglichkeiten diese nachzureichen. Wie könnte das funktionieren ?
Wahltermin verpasst - wann wäre der geschickteste Termin für Neuwahlen?
ÄlterHallo, wir haben leider den Termin zur Betriebsratswahl verpasst. Wie ist jetzt die beste Vorgehensweise um einen neuen Betriebsrat zu wählen, bzw. muss man die komplette Prozedur durchlaufen, als wen