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Wahlvorstand verändert Wahlvorschlagsliste !

S
solotele
Apr 2018 bearbeitet

Wir hatten eine vollständige Wahlvorschlagsliste (13 Kanditaten) kmpl. mit den Stützunterschriften beim Wahlvorstand 2 Tage vor Frist abgegeben. Am nächsten Tag war unser Listenführer nicht in der Fa. und es ging ein Gerücht um dass eine weitere Liste abgegeben wird. Da nimmt der Wahlvorstand einfach unsere Liste, macht aus 2 Listen eine und lässt die "Stützer" nochmal unterschreiben. So haben wir nun 22 Kandidaten auf der Liste. Als der Listenfüher wieder in der Fa. war, war die Frist am nächsten Tag um. Nun gibt es keine Listenwahl sondern eine Persönlichkeitswahl mit nur einer Liste.

Kann so ein Wahlvorstand einfach vorgehen, den Listenführer einfach übergehen?? Kann doch nicht sein oder u. was soll der Listenführer nun tun? Vielen Dank

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Community-Antworten (5)

B
BrauseBär

14.02.2018 um 17:48 Uhr

Den WV darauf hinweisen, dass er keine Narrenfreiheit genießt, und die Wahl umgehend angefochten wird, wenn er die eingereichte Liste nicht so behandelt, wie er sie zu behandeln hat.

P
Pjöööng

14.02.2018 um 18:12 Uhr

Auch MIT den Listenführern hätte der WV das nicht tun dürfen.

C
Challenger

14.02.2018 um 22:10 Uhr

Zitat : Kann so ein Wahlvorstand einfach vorgehen, den Listenführer einfach übergehen?? Kann doch nicht sein oder u. was soll der Listenführer nun tun?

Der Listenführer sollte mit den Kandidaten seiner Liste mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Wahlvorstand vorgehen.

S
solotele

15.02.2018 um 04:33 Uhr

Muss die Wahl umgehend (noch bevor die Listen veröffentlicht werden) angefochten werden oder kann dies auch noch nach der Wahl passieren? Sprich das Wahlergebnis abwarten?

P
Pjöööng

15.02.2018 um 12:53 Uhr

Bei der Anzahl von Kandidaten und den beschriebenen Vorgängen gehe ich davon aus, dass es sich nicht um das vereinfachte Wahlverfahren handelt, der Betrieb also größer als 50 bzw. 100 AN ist.

Falls es noch möglich ist, den Fehler wieder zu korrigieren, also insbesondere dann wenn die Bewerberliste(n) noch nicht veröffentlicht worden sind, würde ich sofort das Gespräch mit dem WV suchen, denn dann lässt sich die Wahl vielleicht noch richtig durchführen.

Sobald die falsche Liste veröffentlicht worden ist, wäre wohl der Weg über eine einstweilige Verfügung zu wählen, da hier die Nichtigkeit der Wahl gegeben sein dürfte.

Anfechten kann man meines Erachtens erst nach der Wahl.

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