Erstellt am 13.02.2018 um 13:23 Uhr von Pjöööng
Ihr müsst trotzdem wählen.
Erstellt am 13.02.2018 um 14:27 Uhr von celestro
Gewählt ist nur jemand, der mindestens 1 Stimme erhält. Sollte zwar nur pro forma "schief gehen können", aber wer weiß ....
Erstellt am 13.02.2018 um 18:32 Uhr von basilica
Es könnte auch jemand seine Wahl nicht annehmen. Auch in so einem Fall wäre in sinngemäßer Anwendung des § 11BetrVG die Regelstärke des BR vom Wahlvorstand herabzusetzen. Wenn also z.B. von den 9 Kandidaten 3 ihre Wahl ablehnen oder null Stimmen erhalten, wäre die Regelstärke des BR vom Wahlvorstand auf die nächstniedrigere ungerade Zahl herabzusetzen, also auf 5. Dann habt Ihr ein Ersatzmitglied (der Kandidat mit den wenigsten Stimmen). Wenn zwei Ihre Wahl ablehnen, hätte der BR 7 Mitglieder. Es gäbe kein Ersatzmitglied.