Hallo,
für die anstehenden Betriebsratswahlen wollen wir im Internet eine Homepage gestalten um unser Wahlprogramm ausführlich vorstellen zu können, bei welcher keine Namen und kein Bezug zu unserer Firma ersichtlich wird. Wir wollen dann mit einer Flugblattaktion auf diese Homepage hinweisen und somit unsere Kolleginnen und Kollegen auf die Homepage einladen unser Programm zu lesen. Ebenfalls wollen wir dann über dieses Portal eine Kontaktaufnahme zu uns ermöglichen, welche so wie hier "Ihre Frage" aussehen soll. Allerdings wollen wir diese Möglichkeit auch so anbieten, dass man uns anonym seine Probleme schildern kann und erst nach und nach der Mitarbeiter entscheiden kann, ob er sich zu erkennen geben will oder lieber doch nicht.
Wie schon geschrieben wird auf der Homepage absolut kein Bezug zu unserer Firma sein, keine Namen, keine Abteilungsnamen usw.
Hier müssten wir nun wissen, ob so etwas rechtlich möglich ist, nicht dass uns am Schluss unser AG noch vor den Wahlen einen Strich durch die Rechnung machen kann.