Homepage im Internet für Wahlkampf 2018
Hallo, für die anstehenden Betriebsratswahlen wollen wir im Internet eine Homepage gestalten um unser Wahlprogramm ausführlich vorstellen zu können, bei welcher keine Namen und kein Bezug zu unserer Firma ersichtlich wird. Wir wollen dann mit einer Flugblattaktion auf diese Homepage hinweisen und somit unsere Kolleginnen und Kollegen auf die Homepage einladen unser Programm zu lesen. Ebenfalls wollen wir dann über dieses Portal eine Kontaktaufnahme zu uns ermöglichen, welche so wie hier "Ihre Frage" aussehen soll. Allerdings wollen wir diese Möglichkeit auch so anbieten, dass man uns anonym seine Probleme schildern kann und erst nach und nach der Mitarbeiter entscheiden kann, ob er sich zu erkennen geben will oder lieber doch nicht. Wie schon geschrieben wird auf der Homepage absolut kein Bezug zu unserer Firma sein, keine Namen, keine Abteilungsnamen usw. Hier müssten wir nun wissen, ob so etwas rechtlich möglich ist, nicht dass uns am Schluss unser AG noch vor den Wahlen einen Strich durch die Rechnung machen kann.
Community-Antworten (2)
03.02.2018 um 20:53 Uhr
vgl https://www.boeckler.de/pdf/mbf_themenliste_betriebsratsweb.pdf
Besser wäre die homepage im Intranet aufgehoben.
Im Internet könnt Ihr gestellte Fragen nicht automatisch im Forum für jeden lesbar unzensiert erscheinen lassen.
03.02.2018 um 21:00 Uhr
vielen Dank für die Antwort. Wie schon geschrieben sind wir noch nicht als Betriebsrat gewählt und wollen unser Programm anonymisiert im Internet darstellen. Es ist auch kein Forum angedacht welches im Internet für jeden zugänglich wäre. Es soll nur die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme auch anonym geschaffen werden. Es geht uns nur darum, ob so etwas rechtlich unbedenklich ist, also absolut kein Bezug zur Firma, keine Namen usw. was auf unsere Firma schließen lassen könnte
Verwandte Themen
Chancengleichheit beim Wahlkampf - wer darf schwarzes Brett/Schaukasten wie für den Wahlkampf nutzen?
ÄlterHallo zusammen, der Wahlkampf bei uns spitzt sich extrem zu und ich frage mich welche Möglichkeiten der Wahlvorstand bei folgender Situation hat: Bei uns im Betrieb gibt es offizielle ,abgeschlossene
private Homepage zur BR-Wahl im Betrieb
ÄlterHallo zusammen, Ich weiß, die Firma müsste mir die Möglichkeit eines Auftritts im Firmen-Intranet geben. Das ist bei uns scheinbar nicht so schnell umzusetzen. Der neue BR wird sich später damit bef
Überschreitung der Amtszeit
ÄlterDie Amtszeit endet am 05.03.2018! Wie kann man einerseits zwischen dem 01.03.2018 bis 31.05.2018 und anderseits unter Einhaltung der Fristen-Termine ordnungsgemäß wählen? Wenn wir einen Fristenrechne
Ist der 'Wahlkampf' für eine BR-Wahl erforderliche Betriebsratsarbeit?
ÄlterHallo, Kollegen, wir führen in diesem Jahr eine außerplanmäßige Betriebsratswahl durch. Mir stellt sich nun die Frage, ob der "Wahlkampf" eigentlich erforderliche Betriebsratsarbeit darstellt. Wah
Wahlkampf Betriebsratswahl
ÄlterHallo zusammen, folgender Sachverhalt. Ich arbeite in einem Betrieb mit 98 Mitarbeitern. Wir haben am 26.04.2018 Betriebsratswahlen und ich habe mich als Kandidaten aufstellen lassen. Sollte nichts g