Erstellt am 29.01.2018 um 22:51 Uhr von celestro
Wie stellst Du Dir das vor ? Man bespricht sich mit anderen Kandidaten, sammelt Unterstützungsunterschriften und von alledem soll NIEMAND etwas mitbekommen ?
Erstellt am 30.01.2018 um 10:10 Uhr von WunderWeib
Die Frage ist: haben Listenvertreter oder BR Mitglieder das RECHT während der zwei Wochen nach Aushang des Wahlausschreibens Einsicht zu nehmen?In einem Unternehmens mit 5000 Mitarbeitern an mehreren Standorten kriegen die Listenvertreter/Kandidaten nicht unbedingt was voneinander mit. Der WV ist ja ein neutrales Gremium, das den Ablauf sicherstellen, nicht aber Politik betreiben soll.
Erstellt am 30.01.2018 um 10:19 Uhr von Krambambuli
Einsicht nehmen geht schon mal gar nicht. Ein Listenvertreter einer anderen Liste erfährt z.B. nicht, wer die Liste unterzeichnet hat - jedenfalls nicht vom WV
Erstellt am 30.01.2018 um 10:54 Uhr von celestro
"Ein Listenvertreter einer anderen Liste erfährt z.B. nicht, wer die Liste unterzeichnet hat - jedenfalls nicht vom WV"
Es sei denn, es sitzen Listenvertreter im WV ... was vermutlich nicht mal so selten sein dürfte, weil der WV mangels "Mitmachern" oft aus BRM besteht.
Erstellt am 30.01.2018 um 11:30 Uhr von paula
wozu soll diese Neugierde denn überhaupt nützen?
Erstellt am 30.01.2018 um 13:19 Uhr von celestro
man könnte die Info z.B. für eigene Unterschriften nutzen oder später für den Wahlkampf
Erstellt am 30.01.2018 um 20:47 Uhr von WunderWeib
Wir haben mehrere „Lager“ im Unternehmen und die sind sich spinnefeind. Regelmässig zu den BR Wahlen poppt das hoch: Gewerkschafter, Vertreter der Angestellten, die Werker.... Jeder hält seine Liste schön unter der Decke und die Frage für den WV ist eben, ob andere als die Mitglieder des WV die Listen sehen dürfen. Danke für Eure Informationen.