Wahlvorstand gibt Geschlechtsangabe vor
Liebe Forenteilnehmer,
wir sind derzeit in der Phase der Betriebswahl und sind mit einem Problem konfrontiert wo wir unsicher sind wie weiter zu verfahren ist. Der Wahlvorstand hat nun den Wahlaushang veröffentlicht und in diesem gibt er für die Vorschlagslisten die Angabe des Geschlechtes vor und beruft sich auf die Wahlordnung §6 Abs. 3 WO. Die Wahlordnung sagt aber nur das Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Art der Beschäftigung anzugeben sind. Ich bin der Meinung das die Angabe Geschlecht nur optional ist und daher die Vorschlagslisten nicht für ungültig erklärt werden können. Wir haben im Vorfeld schon Stützunterschriften gesammelt und müssen daher nochmal von vorn beginnen. Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten.
lg MrBlobby
Community-Antworten (2)
29.01.2018 um 15:25 Uhr
Der Wahlvorstand ist nicht befugt hier irgendwelche Vorgaben zu machen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen!
Wenn der WV wegen dieses "Mangels" eine Liste nicht zur Wahl zulässt, sollte die Wahl unbedingt angefochten werden.
29.01.2018 um 16:18 Uhr
§ 6 Abs. 3 WO: In jeder Vorschlagsliste sind die einzelnen Bewerberinnen oder Bewerber in erkennbarer Reihenfolge, unter fortlaufender Nummer und unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Art der Beschäftigung im Betrieb aufzuführen. Die schriftliche Zustimmung der Bewerberinnen oder der Bewerber zur Aufnahme in die Liste ist beizufügen.
Ich bin der Meinung das die Angabe Geschlecht nur optional ist Sie ist nicht einmal optional. Wenn eine optionale Angabe des Geschlechts im Gesetz vorgesehen wäre, würde es da stehen. Etwa so: "Geschlechtsangabe ist möglich"
und daher die Vorschlagslisten nicht für ungültig erklärt werden können So ist es.
Ich würde ja auf keinen Fall bis nach der Wahl warten wollen. Welche Möglichkeit hat man denn als Kandidat vor der Wahl, so etwas zu vermeiden???
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