Liebe Forenteilnehmer,

wir sind derzeit in der Phase der Betriebswahl und sind mit einem Problem konfrontiert wo wir unsicher sind wie weiter zu verfahren ist.
Der Wahlvorstand hat nun den Wahlaushang veröffentlicht und in diesem gibt er für die Vorschlagslisten die Angabe des Geschlechtes vor und beruft sich auf die Wahlordnung §6 Abs. 3 WO. Die Wahlordnung sagt aber nur das Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Art der Beschäftigung anzugeben sind. Ich bin der Meinung das die Angabe Geschlecht nur optional ist und daher die Vorschlagslisten nicht für ungültig erklärt werden können.
Wir haben im Vorfeld schon Stützunterschriften gesammelt und müssen daher nochmal von vorn beginnen.
Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten.

lg MrBlobby