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Fragen zur Wahl

M
mut2017
Apr 2018 bearbeitet

Hallo ! Ich habe da mal ein paar Fragen... Ich las jetzt zum ersten Mal von einem Listenführer, was darf er und wer bestimmt ihn? Es wird wahrscheinlich mind.2 Listen geben, demzufolge auch Gerangel um die obersten Listenplätze. Was ist da zu beachten? Entscheiden wir im Gremium darüber? Bis wann kann ich mich für eine eigene Liste entscheiden, momentan stehe ich auf einer Liste weiter unten. Kann ein Kandidat für seine eigene Liste eine Stützunterschrift leisten ? So viele Fragen..... Danke für Eure Hilfe!

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Community-Antworten (3)

B
basilica

23.01.2018 um 22:52 Uhr

Vermutlich meinst Du den sog. Listenvertreter. Der wird - genauso wie die Reihenfolge auf der Liste - von den Leuten auf der Liste bestimmt. Wenn keiner der Kandidaten auf der Liste als Listenvertreter gekennzeichnet ist, dann gilt der an erster Stelle stehende Kandidat als Listenvertreter. Er ist dann Ansprechpartner des Wahlvorstands, wenn z.B. irgendetwas mit der Liste nicht in Ordnung sein sollte:

"Der Wahlvorstand muss dann schnellstmöglich die eingereichte Liste auf Fehler überprüfen und eine eventuelle Beanstandung der Liste muss dem Listenvertreter unverzüglich mitgeteilt werden." http://www.br-portal.de/assets/pdf/BR-Wahlleitfaden_nwv.pdf

Du kannst das pdf nach dem Stichwort "Listenvertreter" durchsuchen und findest dann alles Relevante dazu.

Wichtig ist noch, daß man nur auf einer Liste kandidieren darf und auch nur auf einer Liste eine Stützunterschrift leisten darf. Man darf und wird idR die eigene Liste stützen.

Wenn Du auf einer anderen Liste kandidieren willst, solltest Dich aus der ersten Liste austragen lassen, bevor die erste Stützunterschrift geleistet wurde.

Wenn Du auf zwei Listen kandidierst, wird der Wahlvorstand Dich fragen, welche Kandidatur Du aufrechterhalten möchtest. Geht also zur Not auch. Unschön ist allerdings, daß Du die erste Liste evtl in Verlegenheit bringst, eine weitere Stützunterschrift einholen zu müssen. Und wer seine Stützunterschrift geleistet hatte, weil Du auf der Liste standest, wird sich ärgern, wenn Du dann mit einem Mal nicht mehr auf der Liste auftauchst.

P
Pjöööng

24.01.2018 um 01:37 Uhr

Zitat (basilica): "Wenn keiner der Kandidaten auf der Liste als Listenvertreter gekennzeichnet ist, dann gilt der an erster Stelle stehende Kandidat als Listenvertreter."

Nein! Nein! und noch einmal: Nein! Es ist derjenige der die erste Stützunterschrift geleistet hat!

Zitat (basilica): "Unschön ist allerdings, daß Du die erste Liste evtl in Verlegenheit bringst, eine weitere Stützunterschrift einholen zu müssen."

Wie ist das denn zu verstehen?

B
basilica

26.01.2018 um 20:28 Uhr

Danke für die Richtigstellung.

Eine weitere Stützunterschrift muß nachträglich nur eingeholt werden, sofern mit der Streichung des Kandidaten zugleich auch seine Stützunterschrift gestrichen wird und dadurch die Mindestzahl an Stützunterschriften nicht mehr erreicht ist.

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