Erstellt am 22.01.2018 um 16:34 Uhr von Pjöööng
Wieso sollte der Arbeitgeber ihn jetzt noch kündigen wollen? Am 31.03. ist er doch sowieso weg.
Ja, er darf kandidieren und auch gewählt werden. Möglicherweise kann er aber sein Amt gar nicht mehr antreten.
Erstellt am 22.01.2018 um 18:38 Uhr von celestro
Hoffentlich fragt den mal jemand, was er in den paar Tagen im Amt überhaupt noch erreichen will. Lächerlich !
Erstellt am 23.01.2018 um 08:38 Uhr von Erbsenzähler
Es gibt kein Rücktrittsrecht vom Aufhebungsvertrag!!!
Nur wenn er beweisen kann, dass er unter Druck zur Unterschrift gesetzt wurde. Dann kann er den Aufhebungsvertrag anfechten.