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Wie leitender Angestellter ermitteln

A
Adriano
Apr 2018 bearbeitet

Hallo,

sitzen wir gerade da und wollen die Daten vom AG auswerten, sprich die Wählerliste welche wir bekommen haben. Jetzt tauchen da Mitarbeiter auf, welche in unseren Augen aber keine let. Angestellte sind. Was nun tun, kann ein RA das auch festellen oder muss ein Beschluss her der vor das Arbeitsgericht geht und die Klärung dort regelt?

Die Frage ist doch wie ein Arbeitsvertrag gelebt wird u.s.w, also eher Beschluss zum RA nach der freien Wahl des Wahlvorstand oder lieber schreiben an das Arbeitsgericht?

Wir haben keine Gewerkschaft die uns helfen könnte, BR besteht aber schon.... die Meinungen gehen hier weit Auseinander!

Danke für eure Tipps Adriano

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Community-Antworten (4)

R
rtjum

10.01.2018 um 19:22 Uhr

Wahlvorstand beschließt die Wählerliste und nach Aushang dieser hat der AG Zeit für einen Einspruch

A
Adriano

10.01.2018 um 21:22 Uhr

Also Wählerverzeichniss anfordern Wählerliste erstellen Auf Einspruch warten oder wie ??

Macht doch aber keinen Sinn, wenn wir im Vorfeld wissen das unsere l. Ang laut BetrVG keine sind, aber die GF meint es wären welche. Wie umgehen wir dann diesen Streit?

P
Pickel

10.01.2018 um 21:28 Uhr

reden? .

C
celestro

10.01.2018 um 21:52 Uhr

Der Wahlvorstand nimmt sich den § 5 Abs. 3 und 4 BetrVG und prüft anhand eingeholter Informationen vom AG, ob leitende Angestellte vorhanden sind.

Es besteht keine Notwendigkeit, daß dem AG das Ergebnis der Prüfung in den Kram passt. Allerdings sollte der WV in seiner Niederschrift die Gründe niederlegen, warum man ggf. Personen nicht zu den Leitenden zählt.

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