Liebe Kolleginnen und Kollegen.
In unserem Betrieb, mit 112 MA, hat immer eine Personenwahl stattgefunden.
Als WV erwarten wir im nächsten Jahr aber eine Listenwahl.
Sollte kurz nach dem Aushang des Wahlausschreiben eine Vorschlagliste eingereicht werden, dürfen wir der Belegschaft über die eingereichte Liste informieren?
So hätten alle noch die Möglichkeit auf weiteren Listen zu kandidieren.