Erstellt am 20.12.2017 um 18:02 Uhr von celestro
Der WV ist dafür da, eingehende Wahlvorschläge zu prüfen. Er ist NICHT dafür da, Informationen zu veröffentlichen, die die Menge an eingereichten Wahlvorschlägen beeinflussen.
Erstellt am 21.12.2017 um 21:42 Uhr von Challenger
Zitat : ..........dürfen wir der Belegschaft über die eingereichte Liste informieren?
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Ich kann mir kaum vorstellen, dass, sofern Ihr die Belegschaft darüber informiert, dass eine Liste eingereicht wurde, Euch eine grobe Amtspflichtverletzung vorgeworfen werden kann. Insbesondere dürfte dies wohl kaum dazu führen, dass deshalb die BR-Wahl nach §19 BetrVG erfolreich angefochten werden kann.
Über eventuell eingereichte Listen habt Ihr jedoch Stillschweigen zu bewahren
Erstellt am 22.12.2017 um 00:45 Uhr von Pjöööng
Zitat (Sanktanna):
"So hätten alle noch die Möglichkeit auf weiteren Listen zu kandidieren."
Nö! Diese Möglichkeit hätten sie nicht!
Erstellt am 22.12.2017 um 09:29 Uhr von Sanktanna
Hallo Pjöööng,
Warum nicht?
Eine Liste wird beim WV ca.1 Woche nach Aushang des Wahlausschreiben eingereicht. Dann haben doch die anderen Kolleginnen und Kollegen, die Möglichkeit noch 1 Woche um auf anderen Listen zu kandidieren.
Bitte teile mir mit, warum es nicht möglich ist.
Vielen Dank!