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BR-Wahlen 2018

E
Eintracht95
Apr 2018 bearbeitet

Wir haben eine Struktur von einer Verwaltungs GmbH und vielen Anlagenstandorten (GmbH's). An jedem Standort gibt es einen eigenen Betriebsrat. Einige Mitarbeiter sind der Verwaltung vertragsmäßig zugeordnet und sitzen aufgrund ihrer Tätigkeiten an einem der Anlagenstandorte. Wo können diese Personen den Betriebsrat wählen? Nur in der Verwaltung, nur in den Anlagen oder jeweils an beiden Standorten?

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Community-Antworten (1)

P
Pjöööng

20.12.2017 um 16:41 Uhr

Wenn ich das richtig verstehe haben diese Mitarbeiter ihren Arbeitsvertrag mit der Verwaltung-GmbH?

Sofern hier keine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt können sie auch nur bei der Verwaltung-GmbH wählen.

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