Wir haben eine Struktur von einer Verwaltungs GmbH und vielen Anlagenstandorten (GmbH's). An jedem Standort gibt es einen eigenen Betriebsrat. Einige Mitarbeiter sind der Verwaltung vertragsmäßig zugeordnet und sitzen aufgrund ihrer Tätigkeiten an einem der Anlagenstandorte.
Wo können diese Personen den Betriebsrat wählen? Nur in der Verwaltung, nur in den Anlagen oder jeweils an beiden Standorten?