Ende des Betriebsrats?
Die nächsten Betriebsratswahlen stehen an. Aber was passiert, wenn sich niemand für den Wahlvorstand findet. Und wenn es keine Bewerber für den nächsten Betriebsrat gibt? Hört dann die Amtszeit des amtierenden Betriebsrats zum 31.05.2018 auf? Und es gibt dann einfach keinen Betriebsrat mehr?
Community-Antworten (4)
14.12.2017 um 16:50 Uhr
Die Amtszeit des "alten" BR endet dann.
Wenn aus der Belegschaft niemand bereit ist, a) eine Wahlvorstand zu gründen und sich auch niemand für ein Betriebsratsamt findet, hat dieser Betrieb eben keinen Betriebsrat mehr.
Ob eine betriebsratslose Zeit dem Betrieb und der Belegschaft dann gut tut, wird die Zukunft zeigen.
Aber es soll ja auch schon Schafe gegeben habe, die freiwilig zur Schlachtbank gelaufen sind.
14.12.2017 um 16:55 Uhr
Normalerweise bestellt der amtierende BR den Wahlvorstand zehn Wochen vor Ablauf der Amtszeit des BR.
Wenn das nicht passiert kann der Gesamt bzw. Konzern- Betriebsrat acht Wochen vorher den Wahlvorstand bestellen.
Ebenso können 3 Wahlberechtigte oder eine im Betrieb vertretende Gewerkschaft die Bestellung des Wahlvorstandes beim Arbeitsgericht beantragen sollte acht Wochen vor Ablauf der Amtszeit kein Wahlvorstand bestellt worden sein. Die Antragsteller können Vorschläge machen wer in den Wahlvorstand rein soll.
Aber warum will niemand das mehr machen?
So einfach kann der BR nicht auslaufen.
14.12.2017 um 17:39 Uhr
Der Wahlvorstand kann ja auch von BR-Mitgliedern gemacht werden... falls es also daran hängt...
14.12.2017 um 19:27 Uhr
"Hört dann die Amtszeit des amtierenden Betriebsrats zum 31.05.2018 auf?"
Die hört ziemlich wahrscheinlich bereits früher auf. Es sei denn, die Bekanntgabe des Ergebnisses der (Ur-)Wahl wäre am 31.05. gewesen.
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