Erstellt am 17.10.2017 um 18:13 Uhr von basilica
im normalen Wahlverfahren spätestens eine Woche vor der Wahl (§ 10 WO). Kann aber auch früher erfolgen, unmittelbar nach Ende der Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen, also je nach Terminplanung des Wahlvorstands etwa vier Wochen vor dem Wahltermin. Das Ende dieser Frist muß im Wahlausschreiben angegeben sein und liegt zwei Wochen später als der Aushang des Wahlausschreibens (§6 Abs 1 WO). Am besten fragst Du also den Wahlvorstand, wann er die Kandidatenlisten aushängen wird.