Gleichberechtigung bei der Wahl
Hallo, es stehen ja im nächsten Jahr die Wahlen des BR an. Bei uns gibt es mehrere Projekte , die aus Datenschutzrechtlichen Gründen nur durch Berechtigte oder dem BR zugänglich sind. Bei uns findet eine Listenwahl statt. Haben potenzielle Wahlkandidaten im Wahlkampf die gleichen Rechte für den Zugang zu Mitarbeitern in den Projekten??
Community-Antworten (2)
13.10.2017 um 07:53 Uhr
Um die Frage beantworten zu können müsste man wissen was du mit Projekten meinst. Ein Kandidat hat das Recht mit jedem Mitarbeiter zu sprechen. Er muss aber nicht wissen was jeder Mitarbeiter genau macht.
13.10.2017 um 12:29 Uhr
Es geht wohl um Arbeitsplätze die der allgemeinen Betriebsöffentlichkeit nicht zugänglich sind. Von Ausnahmen abgesehen ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet für den "Wahlkampf" freizustellen. Damit dürfte sich diese Frage erledigen.
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