Hallo zusammen,
Ich habe viele Unterlagen durchgelesen, aber nirgens steht wie es in der Praxis abzuwickeln ist um einen Wahlvorstand durch den amtierenden Betriebsrat zu bestellen.

Die 1. Frage ist, kann der amtierende BR die Suche nach einem Wahlvorstand im ganzen Betrieb aushängen (Teilnahmsberechtigt natürlich nur diejenigen die die kriterien für das passive Wahlrecht erfüllen)?

2. Frage, (alles unter dem Gesichtspunkt das bei uns das normale Wahlverfahren anwendung findet) wenn sich z. B. 10 Leute melden und auch alle die Voraussetzungen erfüllen, wie bestimmt dann der amtierende Betriebsrat wer denn nun die 3 Wahlvorstände werden (es können/sollten ja ein paar mehr sein wegen der Ersatzmitglieder). Macht der amtierende Betriebsrat dies durch Losziehung oder durch eine normales Wahlverfahren (wer die meisten Stimmen bekommt ist drinn usw.)?

3. Frage, darf ein Mitglied des Wahvorstandes Wahlwerbung für einen Mitarbeiter machen den er gerne fördern möchte damit dieser in den zukünftigen Betriebsrat gewählt wird?

Danke vorab an alle,
KR