Wahlvorstand bestellen...wie funzt das in der Praxis?
Hallo zusammen, Ich habe viele Unterlagen durchgelesen, aber nirgens steht wie es in der Praxis abzuwickeln ist um einen Wahlvorstand durch den amtierenden Betriebsrat zu bestellen.
Die 1. Frage ist, kann der amtierende BR die Suche nach einem Wahlvorstand im ganzen Betrieb aushängen (Teilnahmsberechtigt natürlich nur diejenigen die die kriterien für das passive Wahlrecht erfüllen)?
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Frage, (alles unter dem Gesichtspunkt das bei uns das normale Wahlverfahren anwendung findet) wenn sich z. B. 10 Leute melden und auch alle die Voraussetzungen erfüllen, wie bestimmt dann der amtierende Betriebsrat wer denn nun die 3 Wahlvorstände werden (es können/sollten ja ein paar mehr sein wegen der Ersatzmitglieder). Macht der amtierende Betriebsrat dies durch Losziehung oder durch eine normales Wahlverfahren (wer die meisten Stimmen bekommt ist drinn usw.)?
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Frage, darf ein Mitglied des Wahvorstandes Wahlwerbung für einen Mitarbeiter machen den er gerne fördern möchte damit dieser in den zukünftigen Betriebsrat gewählt wird?
Danke vorab an alle, KR
Community-Antworten (2)
13.09.2017 um 19:47 Uhr
Wie der BR den Wahlvorstand bestimmt, ob und wie er Interessenten dafür wirbt, bleibt ihm weitgehend überlassen. Ob es dafür notwendig ist, gleich im ganzen Betrieb Aushänge zu machen, müsst Ihr wissen. Und wenn mehr Interessenten da sind, als Posten besetzt werden müssen, sucht sich der BR halt welche aus. Neben dem Amt im Wahlvorstand bleibt der Kollege Kollege, und als solcher kann er Werbung machen, für wen er will. In seiner Eigenschaft als Wahlvorstand darf er das nicht.
14.09.2017 um 10:30 Uhr
Vielen Dank für die Antwort :-)
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