Hallo,
folgende Fragestellung:
Es geht um die Betriebsratgründung in einer therapeutischen Praxis.

Wir haben zwei Praxen in einem Stadtteil (Luftlinie ca. 500m) mit insgesamt 5 wahlberechtigten Therapeuten, welche aufgeteilt auf die beiden Praxen sind(3 in der einen, 2 in der anderen), und einer wahlberechtigten Bürokraft.

Unter den Therapeuten ist der Wunsch nach einer Betriebsratgründung aufgekommen und nun stellt sich die Frage ob diese beiden Praxen als ein Betrieb gelten (und dann ein Rat für den Praxisbetrieb "Meier" gegründet wird) oder ob wirklich jeweils 5 Therapeuten in jeder Praxis arbeiten müssen (und dann zwei Räte für Praxis "Meier" 1 und Praxis "Meier" 2 gegründet werden müssten)

Ich hoffe die Frage ist verständlich genug erläutert und jemand kann mir da helfen. Danke!