Amtszeitende feststellen
Hallo Zusammen,
ich bräuchte Hilfe in Bezug auf die Feststellung des Amtszeitendes:
Unsere letzte Wahl fand am 05.03.2014 statt, das endgültige Wahlergebnis wurde am 10. März ausgehängt und die konstituierende Sitzung fand am 12. März statt. Vorher bestand ebenfalls schon ein BR. 2018 steht die reguläre Neuwahl an.
Von welchem Datum gehe ich als Termin des Amtszeitendes des aktuellen Gremiums aus? Vor allem wenn ich keine Ahnung habe, wann die anderen Amtszeiten geendet haben? Die erste Wahl fand vermutlich irgendwann 1960/1970 statt.
§ 21 BetrVG sagt ja: "Die regelmäßige Amtszeit beträgt vier Jahre; beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Betriebsrat besteht, mit Ablauf von dessen Amtszeit."
Dazu müsste ich aber ja wissen, wann die Amtszeit endet/bzw. endeten. Oder kann ich mich doch einfach auf einen der o. g. Termine beziehen?
Community-Antworten (6)
17.07.2017 um 14:21 Uhr
Es ist das Ende der Amtszeit des ersten BR im Unternehmen entscheidend. Genau an diesem Datum alle 4 Jahre enden die Amtszeiten. Ausnahme ist wenn der aktuelle BR geschloden zurücktritt. Dann würde ein dann schon gewählter neuer BR früher im Amt sein und dann würde dieses Datum für die Zukunft zählen.
17.07.2017 um 15:44 Uhr
Vor allem wenn ich keine Ahnung habe, wann die anderen Amtszeiten geendet haben? Die erste Wahl fand vermutlich irgendwann 1960/1970 statt. Wenn es keinerlei Unterlagen mehr über die früheren Wahlen gibt, bleibt euch ja nichts anderes übrig, als euch an das Datum von 2014 zu halten. das endgültige Wahlergebnis wurde am 10. März (2014) ausgehängt Von 2010 gibt es auch keine Unterlagen mehr?
17.07.2017 um 15:46 Uhr
Da habe ich auch noch eine Frage zum Thema.
Unser BR (der erste BR der Firmengeschichte) wurde in 2016 gewählt und hatte die konstituierende Sitzung am 02.03.2016. Unserer Auffassung nach reicht es aus, wenn wir im Mai 2018 wählen, da wir als "neuer" BR außerhalb der regulären Wahlperioden von 4 Jahren gewählt wurden und vorher kein BR bestand. Ist das korrekt?
Das BetrVG ist hier für uns nicht eindeutig.
17.07.2017 um 17:03 Uhr
Das BetrVG ist hier für uns nicht eindeutig. Was ist daran nicht eindeutig?
*Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat
in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.
Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.*
Ist das korrekt? Ja!
17.07.2017 um 18:26 Uhr
Ihr wählt ganz normal in der Zeit von März bis Mai und legt damit das Amtszeitende für die zukünftigen Gremien in eurem Unternehmen fest.
17.07.2017 um 19:06 Uhr
:-)...super Euch beiden, wer lesen kann ist klar im Vorteil...Euch noch einen schönen Abend...
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