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Kandidat streichen oder Neuwahl?

L
LittleBuddha
Apr 2026 bearbeitet

Wenn ein Spitzenkandidat aufgrund der fehlenden Berechtigung (Aufhebungsvertrag mit Freistellung ohne Rückkehr in den Betrieb) widerrechtlich zur Wahl stand, muss er ersatzlos gestrichen werden oder sind Neuwahlen erforderlich?

Rückt dann der nächste Bewerber der gleichen Liste nach, oder der Erstplatzierte der konkurrierenden Liste oder sind Neuwahlen erforderlich?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

09.04.2026 um 21:27 Uhr

Ja / Nein / Vielleicht

Vielleicht erst einmal die wichtigsten Infos liefern, bitte.

1.) Verstehe ich das richtig, das die Wahl schon vorbei ist?

2.) Wann genau wurde der Aufhebungsvertrag unterzeichnet? Vor dem Einreichen der Liste? nach dem Einreichen?

Sofern die Wahl schon vorbei ist, würde man den Kandidaten "entfernen" und die Personen auf der gleichen Liste würden nachrücken. Sofern die Frist noch nicht rum ist, könnte eine Anfechtung in Frage kommen, sofern der Kandidat zum Zeitpunkt des Einreichens der Liste schon kein passives Wahlrecht mehr hatte.

Wenn die Wahl aber nicht angefochten wird, gibt es auch nicht notwendigerweise eine Neuwahl.

LK
Linda Krustnig

10.04.2026 um 11:32 Uhr

Das ist doch unlogisch meiner Meinung nach.

Nehmen wir an, der Spitzenkandidat stand unrechtmäßigerweise zur Wahl, dann kann ich doch nicht einfach seine Stimmen ignorieren und die anderen rücken nach. Es ist sehr wahrscheinlich, dass wenn er nicht zur Wahl stünde, die Stimmenverteilung völlig anders gelaufen wäre und vielleicht andere Mitarbeiter im BR wären.

Meiner Meinung nach bitte Neuwahl durchführen.

C
celestro

10.04.2026 um 14:05 Uhr

"Das ist doch unlogisch meiner Meinung nach."

Nö!

"Nehmen wir an, der Spitzenkandidat stand unrechtmäßigerweise zur Wahl, dann kann ich doch nicht einfach seine Stimmen ignorieren und die anderen rücken nach. Es ist sehr wahrscheinlich, dass wenn er nicht zur Wahl stünde, die Stimmenverteilung völlig anders gelaufen wäre und vielleicht andere Mitarbeiter im BR wären."

Denke ich auch. Ändert aber nichts daran, das eine Neuwahl nicht einfach vom Himmel fällt. Wenn die Frist zur Anfechtung durch ist, käme nur eine Annulierung in Betracht und diese ist unter diesen Umständen nicht zu erwarten.

Klar kann der BR beschließen "das ist sauber gelaufen, wir treten kollektiv zurück und es gibt eine Neuwahl. Aber automatisch passiert das nicht.

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