Rücksendung Briefwahl
Darf auf den Rücksendeumschlag bei der Briefwahl, der Absender stehen?
Community-Antworten (8)
07.03.2026 um 09:03 Uhr
Warum nicht? Beim Öffnen der Briefwahlunterlagen wird der Namen sowieso bekannt. Wie der/die/dasjenge gewählt hat ist damit nicht bekannt.
07.03.2026 um 09:36 Uhr
Ja, der Wahlvorstand muss ja eintragen , wann die Briefwahlunterlagen eingegangen sind und von wem.
Daher muss der Name zwingend drauf stehen.
08.03.2026 um 22:16 Uhr
"Warum nicht?"
Um diese Frage einmal zu beantworten:
Bei vielen Briefen dürfte klar sein, was die Person gewählt hat. ;-))))
09.03.2026 um 08:28 Uhr
Die persönliche Erklärung mit Name und Unterschrift liegt ja ohnehin im Rücksendeumschlag, genau darüber identifiziert der Wahlvorstand die Person und nicht über die Absenderanschrift auf dem Rücksendeumschlag.
09.03.2026 um 09:32 Uhr
@Kehler
der Name ist wohl identisch ... und es geht ja darum, das man ohne Öffnen des Umschlages schon (zumindest teilweise) weiß, für wen die Stimme ist, die im Umschlag ist.
09.03.2026 um 09:37 Uhr
@ celestro
Irrelevant
09.03.2026 um 10:56 Uhr
@Kehler
es ging mir darum dem User OlavHB aufzuzeigen, wo der TE ggf. das Problem sieht.
09.03.2026 um 12:18 Uhr
Es ist ja kein Unterschied, ob die persönliche Erklärung entnommen wird oder der Name vorher schon als Absender auf dem Umschlag steht... also wurscht.
Ich würde den Absender allein deshalb schon draufschreiben, weil der Brief dann zurückkommt wenn bei der Zustellung was schief läuft. Dann weiß man was los ist - ohne Absender wäre der Brief dann im Zweifel einfach weg.
Gerade mit privaten Zustellung kenne ich das Phänomen zu gut, dass offensichtlichste Briefkästen angeblich nicht gefunden werden. Unser Zusteller verweigert daher sogar Sendungen ohne Absender (Was rechtlich gar nicht zulässig ist - ja, auch private Zusteller unterwerfen sich dem Postgesetz).
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