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Rücksendung Briefwahl

E
E.J.S.
Mrz 2026 bearbeitet

Darf auf den Rücksendeumschlag bei der Briefwahl, der Absender stehen?

29108

Community-Antworten (8)

OH
Olav HB

07.03.2026 um 09:03 Uhr

Warum nicht? Beim Öffnen der Briefwahlunterlagen wird der Namen sowieso bekannt. Wie der/die/dasjenge gewählt hat ist damit nicht bekannt.

S
Saft

07.03.2026 um 09:36 Uhr

Ja, der Wahlvorstand muss ja eintragen , wann die Briefwahlunterlagen eingegangen sind und von wem.

Daher muss der Name zwingend drauf stehen.

C
celestro

08.03.2026 um 22:16 Uhr

"Warum nicht?"

Um diese Frage einmal zu beantworten:

Bei vielen Briefen dürfte klar sein, was die Person gewählt hat. ;-))))

K
Kehler

09.03.2026 um 08:28 Uhr

Die persönliche Erklärung mit Name und Unterschrift liegt ja ohnehin im Rücksendeumschlag, genau darüber identifiziert der Wahlvorstand die Person und nicht über die Absenderanschrift auf dem Rücksendeumschlag.

C
celestro

09.03.2026 um 09:32 Uhr

@Kehler

der Name ist wohl identisch ... und es geht ja darum, das man ohne Öffnen des Umschlages schon (zumindest teilweise) weiß, für wen die Stimme ist, die im Umschlag ist.

K
Kehler

09.03.2026 um 09:37 Uhr

@ celestro

Irrelevant

C
celestro

09.03.2026 um 10:56 Uhr

@Kehler

es ging mir darum dem User OlavHB aufzuzeigen, wo der TE ggf. das Problem sieht.

M
Muschelschubser

09.03.2026 um 12:18 Uhr

Es ist ja kein Unterschied, ob die persönliche Erklärung entnommen wird oder der Name vorher schon als Absender auf dem Umschlag steht... also wurscht.

Ich würde den Absender allein deshalb schon draufschreiben, weil der Brief dann zurückkommt wenn bei der Zustellung was schief läuft. Dann weiß man was los ist - ohne Absender wäre der Brief dann im Zweifel einfach weg.

Gerade mit privaten Zustellung kenne ich das Phänomen zu gut, dass offensichtlichste Briefkästen angeblich nicht gefunden werden. Unser Zusteller verweigert daher sogar Sendungen ohne Absender (Was rechtlich gar nicht zulässig ist - ja, auch private Zusteller unterwerfen sich dem Postgesetz).

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