betriebsratswahl.deSeminare

vereinfachtes Wahlverfahren

H
Hundekuchen
Feb 2026 bearbeitet

ist es richtig, das wir mit 260 Mitarbeitern kein vereinfachtes Wahlverfahren durchführen können?

23501

Community-Antworten (1)

G
Galaxy

23.02.2026 um 09:19 Uhr

@Hundekuchen Für das vereinfachte Wahlverfahren ist eine bestimmte Betriebsgröße vorgesehen: Maximal 100 (zwingend) oder 101-200 (optional vereinbart) wahlberechtigte Mitarbeiter. Dementsprechend kann bei 260 wahlberechtigten MA kein vereinfachtes Wahlverfahren angewendet werden.

Gruß Galaxy

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Vereinfachtes Wahlverfahren oder nicht

Älter

Hallo,bei uns stehen wieder Neuwahlen an,da die meisten BR Mitglieder ausgetreten sind und nicht mehr genügend Nachrücker zur Verfügung stehen. Das Problem, das wir vom Wahlvorstand jetzt haben,ist d

Normales oder Vereinfachtes Wahlverfahren bei ca. 70 Mitarbeitern - wo liegen die Unterschiede ?

Älter

Hallo, ich habe eine kurze Frage. Unser bisheriger Betriebsrat ist zurückgetreten und ich wurde nun in den Wahlvorstand berufen. Nun habe ich gelesen, dass es normales und ein vereinfachtes Wahlve

Unterschied zwischen vereinfachtem einstufigen Wahlverfahren und vereinfachtem zweistufigen Wahlverfahren

Älter

Hallo ich bin neu für den Wahlvorstand gewählt und wollte wissen, ob mir mal jemand den Unterschied zwischen vereinfachtem einstufigen Wahlverfahren und vereinfachtem zweistufigen Wahlverfahren erk

Vereinfachtes Wahlverfahren - kann der Wahlvorstand festlegen welches Wahlverfahren durchgeführt wird?

Älter

In unserer Firma (65 MA) wurde schon einmal ein vereinfachtes Wahlverfahren, und auch und auch eine Listenwahl durchgeführt. Meine Frage dazu, kann der Wahlvorstand festlegen welches Wahlverfahren dur

Fristenberechnung vereinfachtes mit normalen Wahlverfahren kombiniert?

Älter

Hallo an alle! Dringend Hilfe gesucht bzgl. korrekter Fristenberechnung im vereinfachten Wahlverfahren! Unser Betriebsrat wird im vereinfachten Wahlverfahren gewählt. Nun haben wir, der Wahlvorst