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Betriebsstätte mit Betriebsrat

I
ingoandree
Mrz 2025 bearbeitet

Hallo Ihr Lieben, Gerne würde ich folgenden Sachverhalt zur Diskussion stellen. Unsere GMBH bestand bisher aus 15 Niederlassungen in ganz Deutschland verteilt. Nun wurde eine Niederlassung mit Betriebsrat und ca. 100 Mitarbeiter als Betriebsstätte einer anderen Niederlassung mit ca. 250 Mitarbeiter und ohne Betriebsrat unter geordnet. Beide Betriebsteile sind übrigens 150 km voneinander entfernt, haben aber jetzt nun einen Verantwortlichen Niederlassungsleiter. Was passiert jetzt mit dem Betriebsrat der ehemaligen Niederlassung und jetzigen untergeordneten Betriebsstätte? Sind Neuwahlen angesagt? Gibt es ein übergangsmandat von 6 Monaten? Da der Betriebsrat ja nun auch mehr Mitglieder haben muss? Viel Fragen, ich weiß. Viele Grüße aus Berlin Ingo

30907

Community-Antworten (7)

M
Meph1977

23.03.2025 um 11:22 Uhr

Am bestehenden BR ändert sich rein garnix. Jede Betriebsstätte, egal wenn der AG da wem unterordnet ist nach wie vor Betriebsverfassungsrechtlich ein eigener Betrieb der einen eigenen BR haben darf.

I
ingoandree

23.03.2025 um 16:22 Uhr

Bin ich mir nicht so sicher, ist das noch ein eigenständiger Betrieb wenn die Niederlassung die Leitung übernimmt.

M
Meph1977

23.03.2025 um 20:20 Uhr

Der Betrieb muss nicht eigenständig sein um einen eigenen Betriebsrat zu haben.

I
ingoandree

24.03.2025 um 02:41 Uhr

Quelle? Also kann ja fast jede Abteilung einen Berriebsrat gründen.

M
Meph1977

24.03.2025 um 08:40 Uhr

§4 Abs 1 BetrVG

räumlich weit ist hier ein unbestimmter Rechtsbegriff man kann daher keine absolute Zahl nennen ab der ein Betrieb räumlich weit entfernt ist. Das BAG hat die Einschätzung das eine Betriebsstätte räumlich weit entfernt ist bei einer Fahrtzeit von 50 Minuten nicht beanstandet. In 50 Minuten schafft man 150km höchstens unter missachtung sämtlicher Verkehrsregeln

S
seehas

24.03.2025 um 08:42 Uhr

Bei einer Distanz von 150 km zwischen den beiden Betrieben kann man getrost von zwei Betrieben ausgehen. Wenn beide in der gleichen Stadt angesiedelt wären, dann wäre die Diskussion interessanter. Hier müsste dann genau betrachtet werden wie weit die Abläufe verflochten sind.

K
Kehler

24.03.2025 um 09:20 Uhr

Bei 150 KM Distanz ist ein eigener BR möglich.

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