Erstellt am 15.03.2025 um 13:15 Uhr von celestro
Zum WV gehen und klar machen, das die 3 Personen die Wahl anfechten werden. Und das klingt nach 100% Erfolgsgarantie einer solchen Klage.
Erstellt am 15.03.2025 um 16:53 Uhr von Meph1977
ähm Moment geht es drum das ihr auf eine bestehende Liste drauf wolltet oder habt ihr eine eigene Liste eingereicht. Wenn die anderen auf der Liste euch nicht auf der Liste haben wollen müsst ihr eine eigene Liste einreichen.
Edith sagt: Das sie die Frist zum einreichen früher beendet haben als im Wahlausschreiben steht geht natürlich garnicht.
Erstellt am 17.03.2025 um 09:52 Uhr von Olav HB
Wenn eine Liste eingereicht wird liegt die Verantwortung wer auf diese Liste kommt zunächst nicht beim WV sondern bei diejenigen die diese Liste beim WV einreichen. Der WV prüft dann lediglich ob die Formalien der Liste erfüllt sind, ist dies der Fall, ist die Liste zuzulassen.
Wird nur eine Liste eingereicht, folgt ein Personenwahl, werden mehrere Listen eingereicht, so erfolgt eine Listenwahl.
Zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens ist es die Beschäftigten möglich, sich beim WV mit der Bitte "auf die BR-Liste gesetzt zu werden" zu melden, bzw. melden können sie sich schon, nur der WV verweist dann auf die Formalien: Liste, Stützunterschriften (5% der Belegschaft, so wie in der Ausschreibung festgelegt wurde).
Die eingereichte Wahlvorschläge (Listen) werden spätestens eine Woche vor der Wahl entsprechend veröffentlicht.
Das Datum auf der Kandidatenliste ist das Datum wo diese Liste beim WV eingericht wurde und muss nicht (und wird in den meisten Fälle auch nicht) identisch sein mit Ablauf der im Wahlausschreiben veröffentlichte Frist. Dies ist also kein Hinweis darauf, dass der WV die BEwerbungsfrist für den BR früher als angekündigt geschlossen hat. Bei der etzten Wahl haben wir als WV eine Sitzung des WVs gehabt der eine Stunde vor Ende der First angefangen hat. Nach Ablauf der Frist haben wir dann festgestellt wieviele gültige Listen vorliegen (über die Zulassung der einzelne Listen wurde bereits am Tag des Einreichens bzw. am Folgetag entschieden) und formal die Ausschreibungsfrist beendet.
Stehen Leute entgegen ihren Wunsch nicht auf dem Wahlzettel, so können die Wahlberechtigten entscheiden die Wahl anzufechten (im Vorfeld nicht möglich). Dann wird geprüft ob der WV sich an die Regeln gehalten hat.
Erstellt am 17.03.2025 um 10:26 Uhr von GabrielBischoff
Was sagt der Wahlvorstand dazu?