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Vereinbarung einfaches Wahlverfahren

D
Damei1981
Feb 2025 bearbeitet

Hallo

muss die Vereinbarung schriftlich sein und was steht das drin?

Der AG und der WV sind sich einig das in dem Betrieb, das einfache Wahlverfahrung zur Anwendung kommt?

Danke

288010

Community-Antworten (10)

M
Meph1977

12.02.2025 um 23:08 Uhr

Da gibt es keine Vereinbarung. Ob es ein vereinfachtes Wahlverfahren gibt oder nicht ist gesetzlich festgelegt

C
celestro

12.02.2025 um 23:42 Uhr

da bist Du aber leider auf dem Holzweg:

https://dejure.org/gesetze/BetrVG/14a.html

Absatz 5.

"Der AG und der WV sind sich einig das in dem Betrieb, das einfache Wahlverfahrung zur Anwendung kommt?"

Habt Ihr einen Kommentar zum BetrVG? Da würde ich mal reingucken.

D
Damei81

13.02.2025 um 00:24 Uhr

leider nicht, sonst würde ich ja nicht fragen

R
rtjum

13.02.2025 um 08:05 Uhr

wenn sich beide Seiten einig sind, wo ist dann das Problem ein kurzes Schriftstück aufzusetzen, dass von AG und Wahlvorstand unterschrieben werden?

M
Meph1977

13.02.2025 um 08:53 Uhr

@celestro Stimmt den Absatz 5 hatte ich doch glatt übersehen.

K
Kehler

13.02.2025 um 09:27 Uhr

Der Absatz gilt ja auch nicht für alle Betriebe:

(5) In Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern können der Wahlvorstand und der Arbeitgeber die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbaren.

C
celestro

13.02.2025 um 11:45 Uhr

"leider nicht, sonst würde ich ja nicht fragen"

Im Fitting steht dazu nichts, aber ich würde eben einfach nach dem Motto verfahren: "schriftlich lässt sich beweisen" und somit als WV dies auch niederlegen. Und ja ... dann dürfte eben diese einzelne Zeile "der WV und der AG treffen für die BR-Wahl die Absprache das" auch reichen.

G
GabrielBischoff

14.02.2025 um 10:33 Uhr

Würde ich ebenso machen. Dreizeiler, Unterschrift Vorsitzender Wahlvorstand und Vertreter des AG drunter und zu den Unterlagen heften.

D
Damei81

14.02.2025 um 11:42 Uhr

ok, danke. muss also keine BV sein?

Mit Priambel, Zwecks usw.?

C
celestro

14.02.2025 um 12:28 Uhr

"muss also keine BV sein?"

Der WV kann keine BVen abschließen. Also Nein!

"Mit Priambel, Zwecks usw.?"

mach es Dir nicht schwerer als notwendig.

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