Vereinbarung einfaches Wahlverfahren
Hallo
muss die Vereinbarung schriftlich sein und was steht das drin?
Der AG und der WV sind sich einig das in dem Betrieb, das einfache Wahlverfahrung zur Anwendung kommt?
Danke
Community-Antworten (10)
12.02.2025 um 23:08 Uhr
Da gibt es keine Vereinbarung. Ob es ein vereinfachtes Wahlverfahren gibt oder nicht ist gesetzlich festgelegt
12.02.2025 um 23:42 Uhr
da bist Du aber leider auf dem Holzweg:
https://dejure.org/gesetze/BetrVG/14a.html
Absatz 5.
"Der AG und der WV sind sich einig das in dem Betrieb, das einfache Wahlverfahrung zur Anwendung kommt?"
Habt Ihr einen Kommentar zum BetrVG? Da würde ich mal reingucken.
13.02.2025 um 00:24 Uhr
leider nicht, sonst würde ich ja nicht fragen
13.02.2025 um 08:05 Uhr
wenn sich beide Seiten einig sind, wo ist dann das Problem ein kurzes Schriftstück aufzusetzen, dass von AG und Wahlvorstand unterschrieben werden?
13.02.2025 um 08:53 Uhr
@celestro Stimmt den Absatz 5 hatte ich doch glatt übersehen.
13.02.2025 um 09:27 Uhr
Der Absatz gilt ja auch nicht für alle Betriebe:
(5) In Betrieben mit in der Regel 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern können der Wahlvorstand und der Arbeitgeber die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens vereinbaren.
13.02.2025 um 11:45 Uhr
"leider nicht, sonst würde ich ja nicht fragen"
Im Fitting steht dazu nichts, aber ich würde eben einfach nach dem Motto verfahren: "schriftlich lässt sich beweisen" und somit als WV dies auch niederlegen. Und ja ... dann dürfte eben diese einzelne Zeile "der WV und der AG treffen für die BR-Wahl die Absprache das" auch reichen.
14.02.2025 um 10:33 Uhr
Würde ich ebenso machen. Dreizeiler, Unterschrift Vorsitzender Wahlvorstand und Vertreter des AG drunter und zu den Unterlagen heften.
14.02.2025 um 11:42 Uhr
ok, danke. muss also keine BV sein?
Mit Priambel, Zwecks usw.?
14.02.2025 um 12:28 Uhr
"muss also keine BV sein?"
Der WV kann keine BVen abschließen. Also Nein!
"Mit Priambel, Zwecks usw.?"
mach es Dir nicht schwerer als notwendig.
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