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Mehrere Fragen

A
Andi73
Dez 2024 bearbeitet

Hallo ihr Lieben, ich bin in einem kleinen Unternehmen ohne Betriebsrat beschäftigt. Ich mache meine Arbeit gerne und fühle mich wohl dort. Aber, ich habe mal drei umfangreiche Fragen an euch.

  1. Mein Chef zahlt jährlich eine Leistungsprämie in Höhe von einem Monatslohn. Aufgrund längerer Krankheit bekomme ich nur 68%. Das sind meine geleisteten Arbeitstage. Kann das mein Chef so machen?
  2. Für das kommende Jahr gibt es eine Lohnerhöhung für alle zwischen 2 und 4,5%. Aufgrund meiner langen Krankheit bekomme ich nur 2%. Kann er unterschiedliche Lohnerhöhungen machen? Ist das rechtens, wegen Krankheit zweimal "bestraft" zu werden?
  3. Das Unternehmen arbeitet zum größten Teil dreischichtig. Ein paar wenige, unter anderem ich, einschichtig. Alle haben einen 40 Stunden Vertrag. Die mehrschichtigen Kollegen sind 8 Stunden anwesend, bekommen diese auch bezahlt. Arbeiten allerdings nur 7,5 Stunden. Sie bekommen die Pause geschenkt. Die Kollegen in der Normalschicht sind 8,75 Stunden anwesend, bekommen 8 bezahlt. Müssen also die Pause raus arbeiten. Ist das zulässig? Vielen Dank schon mal für eure Antworten
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Community-Antworten (9)

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celestro

11.12.2024 um 23:25 Uhr

zu 1.) schau mal hier:

https://www.bundestag.de/resource/blob/691770/46ddae896b1960fe3aea812e81adfa22/WD-6-029-20-pdf.pdf

zu 3.) ich denke nicht ... ich sehe hier nicht, wieso man die MA derart unterschiedlich behandeln dürfen sollte.

P
Pickel

12.12.2024 um 19:29 Uhr

Doc Celestro, man darf Menschen sehr unterschiedlich behandeln - und ein Fall des AGG liegt offensichtlich nicht vor.

C
celestro

12.12.2024 um 20:24 Uhr

Ach Pickel ... glaubst Du ernsthaft noch, das sich irgendjemand für Deine Kommentare hier interessiert?

D
DummerHund

12.12.2024 um 21:08 Uhr

Ich denke der TE sollte erst malschauen ob es zu jeden der aufgeführten Punkte eine Vereinbarung mit dem BR gibt, oder ein TV Anwendung findet:

A
Andi73

13.12.2024 um 06:24 Uhr

@Dummerhund, es gibt weder einen BR, noch einen TV...

L
lolium

13.12.2024 um 09:23 Uhr

zu Punkt 3: ja das ist zulässig. im Bereich des TVöD ist im Tarifvertrag geregelt, das Pausenzeiten bei Wechselschicht in die Arbeitszeit eingerechnet werden. Als Ausgleich für die besonderen Belastungen. Das ist auch gut und richtig so.

X
XYZ68

13.12.2024 um 09:46 Uhr

@all Bitte Eröffnungsbeitrag lesen: kein Betriebsrat

zu 1. Das kommt darauf an, ob und was im Arbeitsvertrag geregelt ist. Grundsätzlich kann es solche Regelungen geben.

zu 2. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber entscheiden, wem er wieviel mehr Lohn gibt. Es sei denn es gibt einen Tarifvertrag oder anderweitige Regelungen.

zu 3. Eine Ungleichbehandlung auf Grund sachlich nachvollziehbarer Tatsachen ist möglich (hier wäre es die Schichtarbeit). Die Nichtgewährung eines Vorteils ist kein Nachteil.

Fazit: Das alles ist möglich. Was kann man tun ? Einen Betriebsrat gründen?

A
Andi73

13.12.2024 um 09:48 Uhr

@lolium, Ok, aber, das hatte ich vergessen zu erwähnen, die Kollegen bekommen noch extra einen Schichtzuschlag. Nicht falsch verstehen, ich gönne es den Kollegen. Finde es aber unfair der Normalschicht gegenüber.

I
Iawtpl

13.12.2024 um 13:14 Uhr

Pickel hat nun doch Recht mit seiner Bewertung! Celestro greift anscheinend einige Benutzer recht scharf an, ohne wirklich einen Mehrwert zu liefern oder rechtlich sicher zu sein.

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